15:53 BAUBRANCHE

Kanton Uri regelt Umgang mit historischen Passstrassen

Teaserbild-Quelle: Baudirektion Uri

Den Kanton Uri durchziehen mehrere Passstrassen, die noch ursprüngliche Bausubstanz haben. Wie mit dieser bei Sanierungen umzugehen ist, regelt das neue «Gestaltungskonzept Passstrassen Uri», wie die Baudirektion am Donnerstag mitteilte. 

Passtrasse im Kanton Uri

Quelle: Baudirektion Uri

Im Kanton Uri gibt es mehrere Passstrassen, die noch historische Bausubstanz aufweisen.

Strassen mit historischer Bausubstanz finden sich am Gotthard-, am Susten-, am Klausen- und am Furkapass. Es sind alles «Kunststrassen»: Erstellt wurden sie noch handwerklich, geplant wurden sie aber von Ingenieuren, mit Hilfe vorgängiger Vermessung des Geländes und unter Anwendung von Plänen und Normen. 

Sie seien als Hochleistungsstrassen gebaut worden, heisst es dazu in dem Gestaltungskonzept Passstrassen. Die Gotthardpassstrasse wurde vor rund 200 Jahren für schwere Fuhrwerke und Kutschen gebaut, ab 1936 wurde sie auf den Auto- und Lastwagenverkehr ausgerichtet. Die Furkapassstrasse entstand 1863 bis 1866, hier spielten auch militärische Überlegungen eine Rolle. 

Am Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Strasse über den Klausenpass gebaut. Bei diesem Werk hatte der Tourismus bereits eine entscheidende Rolle gespielt, genauso bei der Sustenpassstrasse, die erst zwischen 1938 und 1946 und damit nicht mehr für Kutschen-, sondern für den Autoverkehr gebaut wurde. 

Diskussionen um historische Bausubstanz

Der Umgang mit der historischen Bausubstanz dieser Strassen habe immer wieder Anlass zu Diskussionen gegeben, teilte die Urner Baudirektion mit. Das Gestaltungskonzept diene nun als Wegleitung und Planungshilfe, wenn Stützmauern, Brücken oder Absturzsicherungen verstärkt oder Beschädigungen repariert werden müssten. 

Am Konzept arbeiteten nicht nur Baufachleute mit, sondern auch Fachleute aus der Denkmalpflege. Basis bilden die vier historischen Passstrassen, angewendet werden kann es aber auch auf andere Strassen. 

Das Handbuch bezieht sich auf alle baulichen Eingriffe, von der kleinen Reparatur im Rahmen des betrieblichen Unterhalts bis zum Ausbau der Strasse. Dabei müssen sich die Arbeiten an drei übergeordneten Zielen orientieren: am Erhalt der historischen Bausubstanz, an der Herstellung eines homogenen Erscheinungsbildes und an der Rücksichtnahme auf das Landschaftsbild. (sda/pb)

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