16:09 BAUBRANCHE

Innovationspark in Dübendorf: Bundesgericht soll entscheiden

Teaserbild-Quelle: Norbert Aepli, Switzerland, CC BY 3.0

Der Innovationspark in Dübendorf wird ein Fall für das Bundesgericht. Die, nachdem das Verwaltungsgericht die Pläne der Zürcher Regierung für das Grossprojekt in der Luft zerrissen hat. Allerdings: Auf das Urteil warten will die Regierung aber nicht. Sie hat einen Plan B.

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Quelle: Norbert Aepli, Switzerland, CC BY 3.0

Nun sollen die Richter des Bundesgerichts in Lausanne über den Innovationspark Dübendorf entscheiden.

Auf einer Fläche von rund 410'000 Quadratmetern sollen des Militärflugplatzes Dübendorf sollen sich dereinst Hochschulen und Unternehmen niederlassen. Doch der Weg dorthin ist steinig: Im Juli hatte das Verwaltungsgericht dem Regierungsrat im Juli eine herbe Niederlage beschert, indem es den Gestaltungsplan für ungültig erklärte.

Ein Gestaltungsplan sei das falsche Instrument für ein solch grosses Projekt, so die Verwaltungsrichter. Diese Form der Planung eigne sich vielleicht für ein Schulhaus oder ein Spital, aber nicht für ein Areal in der Grösse von 50 Fussballfeldern. Damit werde die Planungshoheit der Gemeinden verletzt. Zudem liege ein Teil der Fläche in der Landwirtschaftszone.

Rechtliche Mittel ausschöpfen

Nun will die Zürcher Regierung den Entscheid vors Bundesgericht ziehen und setzt parallel dazu auf einen Plan B. „Ein Projekt von dieser Tragweite rechtfertigt die Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel“, begründete die Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP) heute Mittwoch den Entscheid.

Der Regierungsrat hofft zwar, dass das Bundesgericht den Gestaltungsplan doch noch für gültig erklärt, hundertprozentig davon überzeugt ist er aber nicht. Denn entscheiden die Lausanner Richter ebenso wie die Zürcher Verwaltungsrichter, stünde die Regierung nicht nur vor einem Scherbenhaufen - es wäre auch noch wertvolle Zeit verloren gegangen. „Wir greifen deshalb zum Plan B“, so Walker Späh. Es handelt sich dabei um ein Parallel-Verfahren, das zwar mehr Zeit braucht, aber weniger an Gerichtsurteilen scheitern dürfte.

Gerichtsverfahren und ungeklärte Überflugsrechte

Die Situation ist verfahren: Durch das aktuelle Gerichtsverfahren ist der Innovationspark blockiert. Auch nicht vorwärts geht es bei der zivilaviatischen Nutzung des Militärflugplatzes, denn der Bund hat das Verfahren sistiert. Noch immer sind die Überflugsrechte und die Koordination mit dem Flughafen Zürich nicht geklärt.

Der „Befreiungsschlag“, wie Walker Späh es nannte, ist eine Task Force, welche bis im kommenden Frühling eine Gesamtschau erstellen soll. In dieser Task Force sitzen Vertreter von Kanton, Gemeinden, Bund und der Stiftung für den Innovationspark. „Bisher wurden die Prozesse unabhängig voneinander vorangetrieben, obwohl zahlreiche Abhängigkeiten bestehen“, sagte Walker Späh weiter. Es brauche endlich eine Gesamtsicht, sonst drohe eine Pattsituation. Für diese Task Force genehmigte die Regierung Ausgaben von 2,8 Millionen Franken.

Teilrevision kantonaler Richtplan

Gleichzeitig will die Regierung auch das Planungsverfahren neu aufrollen: Sie leitete eine Teilrevision des kantonalen Richtplanes ein. Danach sollen Revisionen der Bau- und Zonenordnungen in den Standortgemeinden Dübendorf und Wangen-Brüttisellen folgen. Baudirektor Martin Neukom (Grüne) hofft, dass noch in der aktuellen Legislatur Planungsrecht geschaffen werden kann. Das heisst, dass es noch drei Jahre dauern dürfte, bis die rechtlichen Grundlagen stehen. Dass es bei solchen Projekten Rückschläge gebe, gehöre dazu, sagte Neukom. Ob die Investoren, darunter etwa Airbus, ebenso viel Geduld haben, wird sich zeigen. Walker Späh ist froh, wenn es nun endlich vorwärts geht. (mai/sda)


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