Im Thurgau sind weniger Bewilligungen für Solaranlagen nötig
Anpassungen bei der Bewilligungspflicht für Solaranlage im Kanton Thurgau: Die Zahl der Gebäude, auf denen neue Solaranlagen bewilligungspflichtig sind, wurde um rund 60 Prozent reduziert.
Wo weiterhin eine Baubewilligungspflicht bestehe, kann laut Medienmitteilung des Kantons über die interaktive Karte auf der kantonalen Geoinformationsplattform "ThurGIS" abgeklärt werden.
Bisher anhin sind rund 26'300 Objekte von der Bewilligungspflicht betroffen gewesen; Nun wurde die Zahl reduziert. Der Grund: Auf Gebäuden in Ortsbildern von kantonaler Bedeutung oder in Dorfzonen sowie in Ortsbild- und Umgebungsschutzzonen bestehe keine Bewilligungspflicht mehr.
Knapp 11'200 Gebäude mit Bewilligungspflicht
Auf der überarbeiteten Solarkarte sind deshalb neu nur noch knapp 11'200 Gebäude mit Bewilligungspflicht aufgeführt. Für Solaranlagen auf Objekten, die nicht von der Bewilligungspflicht betroffen seien, müsse "nur ein Meldeverfahren" durchgeführt werden, schreibt der Kanton. (sda/mai)