08:22 BAUBRANCHE

Gerichtsurteil im Betrugsfall Bad Rans: Schuldsprüche für Baupleitiers

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Das Kreisgericht St. Gallen hat die Hauptverantwortlichen mehrerer Immobilienpleiten in einem am Montag mündlich eröffneten Urteil zu Freiheitsstrafen verurteilt. Mit einem Schneeballsystem sollen die Beschuldigten das Genossenschaftskapital in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. 

Justizia (Symbolbild)

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Justizia auf dem Gerechtigkeitsbrunnen in Bern. (Symbolbild)

Die ehemaligen Verwaltungsräte der Genossenschaften waren unter anderem wegen Betrugs, Veruntreuung, Urkundenfälschung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Misswirtschaft und betrügerischem Konkurs angeklagt. 

Bei der Wohnbaugenossenschaft Isenbach in Illnau-Effretikon ZH verloren über 500 Anleger ihr Geld. Das Genossenschaftskapital von über 20 Millionen Franken ging vollends verloren. Während des Konkurses meldeten sich 210 Gläubiger mit Forderungen von über 43 Millionen Franken. 

6,2 Millionen als «Promotionshonorare» eingestrichen

Das Gericht verurteilte am Montag einen 77-jährigen Unternehmer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten und zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 230 Franken. Bis Ende 2009 war er auch Verwaltungsratspräsident der Genossenschaft Bad Rans, die in Sevelen SG (140 Millionen Franken) und Buchs SG (20 Millionen Franken) Luxushotels plante, aber nie baute. 

Im Fall Bad Rans sollen die Verwaltungsräte 6,2 Millionen Franken an Investorengeldern als «Promotionshonorare» eingestrichen haben. Zudem sollen sie sich «Verkaufshonorare» von 1,5 Millionen Franken zugeschanzt haben. 

Fiktive Bauleistungen verrechnet

An den Geschäften beteiligt war auch ein heute 70-jähriger Zürcher Architekt. Als Koordinator und Bauleiter sei er laut Anklage bei allen Genossenschaften massgeblich beteiligt gewesen. Er habe etwa wiederholt Rechnungen für fiktive Bauleistungen gestellt. 

Er wurde zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt, davon sollen 18 Monate vollzogen werden. Weiter wird er zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 110 Franken verurteilt. 

«Sie waren die treibenden Kräfte hinter den Tätigkeiten der beteiligten Gesellschaften und profitierten massgeblich in finanzieller Sicht», schreibt das Gericht in einer Medienmitteilung. 

Nicht ausreichend überwacht

Die fünf weiteren Beschuldigten seien in vergleichsweise untergeordneten Chargen tätig gewesen. Ihr finanzieller Vorteil sei nicht sonderlich gross gewesen. «Ihnen ist vor allem vorzuwerfen, dass sie die beiden Hauptbeschuldigten nicht ausreichend überwacht haben», sagte der vorsitzende Richter. Ihr Verschulden sei deutlich geringer. 

Ein Hotelier, zwei weitere Unternehmer und ein Zimmermann wurden zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Ein Anwalt, dessen Tatbeitrag nicht hinreichend nachgewiesen sei, wurde freigesprochen. 

Sachverhalte teilweise verjährt 

Mit den Schuldsprüchen folgte das Gericht in der Hauptsache den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die angeklagten Sachverhalte reichen zum Teil bis ins Jahr 2006 zurück. «Vereinzelt sind sie verjährt», sagte der Richter weiter. Dies führte zu einem geringeren Strafmass. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Hauptbeschuldigten Freiheitsstrafen zwischen 40 Monaten und 6,5 Jahren gefordert. Die Verteidiger verlangten vollumfängliche Freisprüche. 

Es war bereits der zweite Versuch der St. Galler Justiz, den komplexen Betrugsfall mit Schäden in der Höhe von mehreren Millionen Franken und vielen Geschädigten von einem Gericht beurteilen zu lassen. Ein erster Prozess am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland war nach den Urteilen im November 2018 annulliert worden, weil einer der Richter befangen war. 

Das Verfahren am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland habe sich letztlich als «unnütz» erwiesen, hielt das Kreisgericht St. Gallen fest. Die dabei entstandenen Kosten habe der Staat zu tragen. Die Kosten des Verfahrens am Kreisgericht St. Gallen haben zur Hauptsache die verurteilten Beschuldigten zu bezahlen. 

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (sda/pb) 

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