16:07 BAUBRANCHE

Schreinergewerbe: Schreiner demonstrierten gegen fehlenden GAV

Teaserbild-Quelle: Petra Bork / pixelio.de

Seit Jahresbeginn gibt es im Schreinergewerbe kein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mehr. Rund 450 Schreinerinnen und Schreiner haben gestern in Zürich laut Gewerkschaftsangaben einen solchen gefordert. Derweil hat der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM) Richtlinien ausgearbeitet, die die Situation entschärfen sollen.

Schreiner bei der Arbeit

Quelle: Petra Bork / pixelio.de

Im Schreinergewerbe gibt es seit Jahresbeginnn keinen Gesamtarbeitsvertrag mehr.

Ohne Gesamtarbeitsvertrag drohten der Branche Lohndumping, eine generelle Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und unter Druck der ausländischen Konkurrenz ein deutlich stärkerer Preiskampf, schreiben die Gewerkschaften Unia und Syna in ihrer Medienmitteilung. Demnach fordern 2435 Schreinerinnen und Schreiner aus der Deutschschweiz und dem Tessin fordern demnach in einer gemeinsamen Petition an den VSSM die Rückkehr der Arbeitgeber an den Verhandlungstisch mit dem Ziel, „einen fairen und starken Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen“.

Zwar hatten sich die Sozialpartner anfangs Sommer vergangenen Jahres zwar auf einen neuen GAV und ein Vorruhestandsmodell einigen können. Doch die Arbeitgeberseite lehnte später das Vorruhestandsmodell ab, was dazu führte, dass der bestehende Gesamtarbeitsvertrag am 1. Januar dieses Jahrs ausgelaufen und seither nicht erneuert worden.

Fehlender GAV grosses Thema an der Delegiertenversammlung des VSSM

Der GAV-lose Zustand ist vergangene Woche denn auch das grosse Thema der Delegiertenversammlung gewesen. Wie der VSSM schreibt, stellt dabei ein besonderes Problem das Fehlen von Geldern für die Aus- und Weiterbildung dar. Dies, weil die Mittel der Zentralen Paritätischen Kommission (ZPK) ausbleiben. Im Sinne einer Hilfestellung und als dringliche Empfehlung an die Mitgliedsbetriebe ist an der Delegiertenversammlung denn auch die Richtlinie zu den Arbeitsverhältnissen worden, die seit 1. Juli gilt. Gemäss VSSM bleibt die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer – auch wenn sie im GAV-losen Zustand angestellt werden - damit sichergestellt.

Die Richtlinie basiert laut VSSM auf dem ausgearbeiteten GAV 2022 bis 2025. Mit ihnen definiert der VSSM Mindeststandards und minimale Arbeitsbedingungen. Sie seien nach Ansicht des Verbands bei der Ausgestaltung neuer Arbeitsverträge, beziehungsweise der Anpassungen von bestehenden Arbeitsverträgen, für alle einzuhalten. Wie der VSSM schreibt, sind auch die Optimierungen bezüglich Jahresarbeitszeit, Mehrstunden und Langzeitkonto, sowie Nachtarbeit aus dem GAV 2022 bis 2025 berücksichtigt worden. (sda/mai/mgt)

Weitere Informationen zur Delegiertenversammlung und zu den Richtlinien auf  www.vssm.ch

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