14:12 BAUBRANCHE

Einsprachen gegen Abbruch von Chalets am Neuenburgersee abgewiesen

Teaserbild-Quelle: Simon Mumenthaler, Unsplash

Der Abbruch von rund 120 Ferienhäusern am Südufer des Neuenburgersees rückt einen Schritt näher: Der Kanton Freiburg hat 270 Einsprachen gegen den geänderten kantonalen Nutzungsplan im Feuchtgebiet Grande Cariçaie abgewiesen. 

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Quelle: Simon Mumenthaler, Unsplash

Chalet. (Symbolbild)

Wie die Freiburger Kantonsverwaltung am Freitag mitteilte, liess der «klare rechtliche Rahmen, der für den Kanton verbindlich ist», keinen anderen Entscheid zu. Die Bedeutung der Grande Cariçaie sei auf nationaler und internationaler Ebene anerkannt. So seien die Naturschutzgebiete in mehreren Bundesinventaren aufgeführt, insbesondere im Inventar der Moorlandschaften. 

106 Einigungsverfahren durchgeführt

In ihrer vom Bundesamt für Umwelt bestätigten Stellungnahme von 2012 sei die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zum Schluss gekommen, dass das Vorhandensein von Ferienhäuschen einen schweren Eingriff in die Schutzobjekte darstelle. Sie stehen zu lassen, sei deshalb nicht mit Bundesrecht vereinbar.

Im Verlauf des Verfahrens führte der Kanton Freiburg 106 Einigungsverhandlungen durch. Danach wurden drei Einsprachen von Gemeinden zurückgezogen. Auch vier Organisationen gaben ihre Opposition auf. Die Urheber der 270 Einsprachen können den Entscheid noch ans Kantonsgericht weiterziehen. 

Langer Streit um Ferienhäuser

Die Grande Cariçaie ist das grösste Seeufer-Feuchtgebiet der Schweiz. Um die Ferienhäuser, die ab den 1920er-Jahren erbaut wurden, tobt seit langem ein Streit zwischen den Besitzern und Umweltverbänden. Letztere machen geltend, dass die Zone Ende der 1960er-Jahre unter Schutz gestellt wurde. 

2007 boten die Kantone Freiburg und Waadt den Hausbesitzern Spezialverträge an, welche den Unterhalt und die Renovation der Chalets regeln sollten. Dagegen zogen mehrere Umweltverbände erfolgreich vor Gericht. Die Verträge wurden widerrufen. 2017 beschlossen die Kantone Freiburg und Waadt, je ein Verfahren für den Abbruch der Häuser einzuleiten. (sda/pb) 

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