Abstimmungen: Zürich bremst Bau von Hochhäusern
Die Stadt Zürich soll nicht zu stark in die Höhe wachsen. Die Stimmberechtigten haben sich für eine "Light-Variante" bei den Hochhäusern ausgesprochen. Der Vorschlag des Parlaments schränkt vor allem Gebiete für 40-Meter-Hochhäuser stark ein.
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Stadtzürcher Stimmberechtigte wollen strenge Regeln für Hochhäuser. Hier im Bild die bekannte Überbauung Lochergut.
Die Stadt Zürich schränkt die Möglichkeiten für den Bau von Hochhäusern deutlich ein. Die Stimmberechtigten haben sich am 27. September mit 62,55 Prozent Ja-Stimmen für die Vorlage des Gemeinderats ausgesprochen. Damit werden die Gebiete, in denen Hochhäuser zulässig sind, gegenüber dem Vorschlag des Stadtrats reduziert.
Konkret sollen Hochhäuser bis 40 Meter künftig nur noch an wenigen Standorten, vor allem in Quartierzentren, möglich sein. Für Gebäude ab 60 Metern wird ein Gestaltungsplan verlangt, der vom Gemeinderat genehmigt werden muss. Der Stadtrat hatte demgegenüber an den bisherigen Hochhausgebieten festhalten und zusätzliche Standorte für Bauten bis 40 Meter ermöglichen wollen.
Der Entscheid kommt in einer Stadt, die weiter wächst und gleichzeitig unter hohem Druck auf den Wohnungsmarkt steht. Ende 2024 lebten bereits 448'664 Menschen in Zürich – gut 40'000 mehr als zehn Jahre zuvor. Jährlich entstehen rund 2000 bis 3000 neue Wohnungen. In einer Bevölkerungsbefragung von 2025 sprachen sich zudem rund 90 Prozent der Befragten dafür aus, dass in der Stadt mehr Wohnraum geschaffen wird.
Die Stadt wächst weiter - aber wohin?
Damit entsteht ein bemerkenswertes Spannungsfeld: Die Stadt soll zusätzlichen Wohnraum schaffen und gleichzeitig Freiräume und Quartierstrukturen schützen – gleichzeitig wird mit der Einschränkung der Hochhausgebiete eine Möglichkeit zur baulichen Verdichtung beschnitten. Gerade Hochhäuser bis 40 Meter hätten gemäss Stadtrat eine Möglichkeit geboten, bestehende Gebäude weiterzuentwickeln und Dichte punktuell zu konzentrieren, wodurch andernorts Freiräume erhalten werden könnten.
Allerdings bedeutet der Volksentscheid nicht, dass Zürich auf Hochhäuser verzichtet. Die neue Bau- und Zonenordnung definiert weiterhin Gebiete und Höhenstufen, in denen solche Bauten möglich sind. Hochhäuser über 80 Meter bleiben ebenfalls möglich, benötigen aber wie bisher einen Gestaltungsplan und die Zustimmung von Stadt- und Gemeinderat.
Die neuen Regeln ersetzen die geltenden Hochhausrichtlinien aus dem Jahr 2001. Sie sollen unter anderem höhere Anforderungen an Freiräume, Begrünung, Stadtklima, Ressourceneffizienz und publikumsorientierte Nutzungen stellen. Nach der Volksabstimmung wird die Vorlage nun der kantonalen Baudirektion zur Genehmigung vorgelegt. Anschliessend folgt die Inkraftsetzung. (sda/cpo)