Bundesgericht: Stellung des Basler Mieterverbands geschwächt
Nach einem Urteil des Bundesgerichts darf der Mieterinnen- und Mieterverband Basel seine Mitglieder nicht mehr vor der Baurekurskommission vertreten. Das Gericht hat eine Beschwerde des Verbandes abgewiesen.
Im konkreten Fall wollte der Mieterinnen- und Mieterverband Basel (MV) vier Mitglieder vor der Baurekurskommission vertreten. Der Präsident der Kommission liess den Verband wissen, dass dieser aufgrund des Basler Advokaturgesetzes nicht befugt sei, die Mitglieder zu vertreten. Diesen Entscheid fochten die Betroffenen und der Verband an – jedoch vergeblich.
Auch das Bundesgericht stützt in einem kürzlich ergangenen Urteil die Sicht des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt. Das Basler Advokaturgesetz schreibt vor, dass zur berufsmässigen Vertretung vor Gerichten des Kantons nur befugt sei, wer in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sei.
Ausreichende gesetzliche Grundlage
Diese Bestimmung sei eine ausreichende gesetzliche Grundlage für eine Einschränkung der freien Wahl eines Vertreters vor Gericht. Den privaten Beschwerdeführern stehe es frei, einen Anwalt zu nehmen oder selbst zu prozessieren. Die Tätigkeit des Verbandes erachtet das Bundesgericht gemäss dem kantonalen Gesetz als berufsmässig.
MV-Mediensprecher Beat Leuthardt bedauerte am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA das Urteil. Ohne Verbandsvertretung werde der Zugang zum Recht für weniger begüterte Mieterinnen und Mieter, die sich keinen Anwalt leisten könnten, «erschwert» und «bürokratischer», kommentierte Leuthardt. (sda)
(Urteil 2C_29/2025 vom 27.03.2025)