Kostenverteilung für Sanierung des Madag-Areals in Dietikon steht fest
Wie die Kosten für die Sanierung des mit chlorierten Kohlenwasserstoffen verschmutzten Madag-Areals in Dietikon ZH verteilt werden, ist nun klar: Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Madag 55 Prozent und die Immobilienpartner AG 45 Prozent tragen.
Auf dem Fabrikareal der Madag AG oder vielmehr auf der Widmenhalde Dietikon wurden Maschinen hergestellt: Dabei versickerten zwischen 1940 und 1972 chlorierte Kohlenwasserstoffe im Boden und verunreinigten den Grund.
Nun ist klar, wer in welchem Umfang die Kosten für die Bodensanierungen übernehmen muss. Das Bundesgericht hat die Kostenverteilung für die Massnahme auf Areal definitiv festgelegt: Die Immobilienpartner AG und die Madag AG müssen die bisher aufgelaufenen Kosten für die Untersuchung und Überwachung von über einer Million Franken zu 45 respektive 55 Prozent übernehmen. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der zwei Unternehmen abgewiesen, sie hatten eine tiefere Kostenbeteiligung beantragt. Mit seinem Entscheid hat es im Ergebnis ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts bestätigt.
Nicht unterkellertes Farbikgebäude der Madag zur Verfügung gestellt
Die Madag hat den Betrieb ab 1965 geführt und gilt als Hauptverursacherin. Sie trägt 55 Prozent der Kosten und muss ausserdem eine Sanierung durchführen und eine Sicherheit von 1,32 Millionen Franken leisten.
Die Immobilienpartner AG, die das Areal ab 1965 an die Madag vermietet hatte, hat die restlichen 45 Prozent Kosten zu übernehmen. Laut Bundesgericht hat die Immobilienpartner AG das nicht unterkellerte Fabrikgebäude der Madag wissentlich für eine potenziell umweltgefährdende Produktion zur Verfügung gestellt. Die Vorgängerfirma der Immobilienpartner AG habe am gleichen Standort die gleiche Produktion betrieben, heisst es weiter. (sda/mai)
(Urteil 1C_376/2024 vom 21.7.2026)