Abschaffung Eigenmietwert: Graubünden plant Steuer für Zweitliegenschaften
Nach dem der Eigenmietwert vergangenen September an der Urne beschlossen worden ist, plant Graubünden eine neue Steuer für Zweitwohnungen. Auf diese Weise sollen Millionenverluste für Kanton, Gemeinden und Kirchen ausgeglichen werden.
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Besitzer von Zweitliegenschaften sollen zu Kasse gebeuten werden. (Im Bild: Davos)
Die Bündner Regierung will die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung im kantonalen Recht umsetzen: Heute Donnerstag hat sie dazu die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Steuergesetzes eröffnet. Kern der Vorlage ist eine neue Steuer, mit der die erwarteten Einnahmeausfälle ausgeglichen werden sollen.
Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts bei Zweitliegenschaften rechnet der Kanton mit jährlichen Mindereinnahmen von 40,5 Millionen Franken. Als Kompensation soll nun eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften erhoben werden. Die Regierung schlägt dafür einen kantonalen Steuersatz von 1,5 Promille des Vermögenssteuerwert vor. Damit sich diese unterschiedliche Besteuerung von Erst- und Zweitliegenschaften rechtlich absichern lässt, muss die Kantonsverfassung angepasst werden. Die neue Bestimmung entspricht einer Regelung in der Bundesverfassung, die Volk und Stände am 28. September 2025 angenommen haben.
Auch Gemeinden und Kirchen sind von finanziellen Ausfällen betroffen
Die Gesetzesrevision soll es auch den Gemeinden und Kirchen ermöglichen, eine solche Steuer einzuführen. Bei den Gemeinden wird mit Einnahmeausfällen von schätzungsweise 32,5 Millionen Franken pro Jahr gerechnet. Die Kirchen verlieren gemäss Schätzungen insgesamt rund 4 Millionen Franken. Die Vorlage sieht eine einfache Regelung vor, bei der die Gemeinden und Kirchen autonom über die Einführung und die Höhe der Steuer entscheiden können.
Zudem sollen mit der Gesetzesrevision sollen auch verschiedene Steuerabzüge wegfallen. Dies betrifft Investitionen in Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie Kosten für den Rückbau vor einem Ersatzneubau. Die Regierung begründet dies damit, dass direkte Förderinstrumente zielgerichteter seien. Laut Regierung sind diese Abzüge nicht mehr konsequent, weil der Eigenmietwert künftig nicht mehr besteuert wird. Beibehalten werden soll hingegen der Abzug für denkmalpflegerische Arbeiten, da diese meist nicht freiwillig erfolgen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 27.
November 2026. Läuft alles im Sinne der Regierung, könnten die neuen
kantonalen Regelungen gleichzeitig mit dem Bundesrecht am 1. Januar 2029
in Kraft treten. (sda/mai)