09:54 BAUBRANCHE

Bündner Baukartell: Empfehlungen der PUK umgesetzt

Teaserbild-Quelle: Kurt Michel, pixelio.de

Die Aufarbeitung der von der PUK zum Bündner Baukartell festgelegten Defizite in der kantonalen Verwaltung ist erfolgt. Dies teilte die Bündner Regierung am Montag mit. Unter anderem wurde der kantonale Vergabeprozess angepasst.

Warnschild, Symbolbild.

Quelle: Kurt Michel, pixelio.de

Warnschild, Symbolbild.

Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) wurde im Juni 2018 betreffend der Aufklärung der Rolle der kantonalen Verwaltung im Zusammenhang mit dem Unterengadiner Baukartell eingesetzt. Drei Baufirmen im Münstertal hatten zwischen 2004 und 2012 bei öffentlichen Ausschreibungen die Preise im Hoch- und Tiefbau untereinander ausgehandelt.

Daneben nahm die PUK auch den Umgang der Behörden mit dem Whistleblower Adam Quadroni unter die Lupe. Sowohl die Berichte der PUK als auch von der Regierung in Auftrag gegebene Administrativuntersuchungen enthielten Empfehlungen zuhanden der kantonalen Verwaltung.

Wie die Bündner Regierung nun am Montag mitteilte, habe sie von der Aufarbeitung und der Umsetzung der Empfehlungen durch die betroffenen Dienststellen – darunter die Kantonspolizei (Kapo), die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) sowie das Tiefbauamt (TBA) – Kenntnis genommen.

Prozesse und Organisation angepasst

Die Kapo und die Kesb hätten im vergangenen Jahr ihre Organisation und ihre Prozesse angepasst und optimiert. Zudem wurde und wird Kapo-intern noch grösseres Gewicht auf Weiterbildung gelegt. Ein umfassendes kantonales Bedrohungsmanagement (KBM), wie es ebenfalls empfohlen wurde, wird laut Mitteilung in Graubünden derzeit aufgebaut.

Das KBM soll durch ein interdisziplinäres Kernteam, das aus Fachpersonen der Polizei, der forensischen Psychologie und der Sozialarbeit besteht, organisiert werden. Alle wesentlichen Institutionen sollen in den jeweiligen Krisen- und Fallteams abhängig von der Thematik vertreten sein. Zudem sollen regelmässige Schulungen der Mitarbeitenden erfolgen.

Die Kesb wurde entsprechend den Empfehlungen per Januar 2022 reorganisiert. Aus fünf eigenständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden wurde so eine einzige kantonale Behörde mit regionalen Zweigstellen geschaffen. Für das Departement für Justiz Sicherheit und Gesundheit sei der Aufarbeitungsprozess damit nach fünf Jahren abgeschlossen, heisst es weiter.

Kantonale Vergabeprozesse angepasst

Ein zweiter Untersuchungsgegenstand bildete die kantonalen Vergabeprozesse, insbesondere jene des Tiefbauamtes. Diese wurden gemäss Mitteilung bereits ab 2013 parallel zu den laufenden Weko-Verfahren in Bezug auf das Thema der Wettbewerbsabreden vom zuständigen Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität analysiert und in der Folge angepasst.

Das bei seinen Beschaffungsstellen implementierte Prüfprogramm mit Checklisten, Ablauf- und Meldeschemen habe das Weko-Sekretariat bereits 2020 als «vorbildlich» und «zielführend» eingestuft, heisst es weiter. Sowohl die PUK als auch die Administrativuntersuchungen hätten bei den Instrumenten und Massnahmen entsprechend nur punktuelle Verbesserungsmöglichkeiten festgestellt, die mittlerweile umgesetzt, respektive angegangen wurden.

Weitere Empfehlungen aus den Berichten konnten laut Regierung im Zuge der jüngsten Revision der Beschaffungsvorschriften abgearbeitet werden. Dies insbesondere mit der Schaffung einer unabhängigen Meldestelle für die Meldung von Missständen im öffentlichen Beschaffungswesen. Einzelne vom Kanton ergriffene Massnahmen wie Sensibilisierung des Beschaffungspersonals oder Aufbau eines Monitorings seien dauerhafter Natur und könnten deshalb nicht als abgeschlossen bezeichnet werden, heisst es weiter.  

Weko-Untersuchung in Moesa

Aufgrund der beträchtlichen Höhe der eingesetzten Steuermittel im Beschaffungswesen und der damit verbundenen Risiken werde der Kanton dem Thema auch in Zukunft eine hohe Aufmerksamkeit schenken, wie die Regierung weiter festhält.

Ebenso würden der weitere Verlauf der noch nicht abgeschlossenen Weko-Untersuchung gegen die betroffenen Unternehmen in der Moesa aufmerksam verfolgt und bei Vorliegen der Untersuchungsergebnisse allfällig erforderliche, rechtliche Schritte geprüft. (mgt/pb)

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