Berner Anteil an Kraftwerken Oberhasli soll erhöht werden
Einigung im Kampf um die Beteiligung an den Kraftwerken Oberhasli (KWO): Die vier bisherigen Besitzer – der Energiekonzern BKW, Energie Wassern Bern sowie die Elektrizitätswerke Zürich und Basel - bleiben am Ruder. Jedoch wird der Berner Anteil erhöht. Zudem sollen kleinere Energieversorger enger eingebunden werden.
Quelle: Terra3, eigenes Werk, CC BY-SA 3.0
Der Triftsee hats ich durch das Abschmelzen des Triftgletschers gebildet. Nun soll er zur Stromgewinnung genutzt werden. Bei dem Trift-Projekt spielt die Heimfallentschädigung eine Rolle.
Die Wasserkraftwerke im Grimsel- und Sustengebiet zählen zu den grossen Anlagen des Landes. Mit dem absehbaren Auslaufen der Wasserkraftkonzession im Jahr 2042 und deren Erneuerung machte sich die Berner Kantonsregierung Gedanken zur künftigen Eigentümerschaft der Kraftwerke Oberhasli (KWO). Dies mit der Idee von mehr bernischer und weniger auswärtiger Beteiligung. Bis anhin befanden sich die KWO zu 50 Prozent im Besitz des Berner Energiekonzerns BKW. Die übrigen 50 Prozent gehören zu jeweils einem Drittel oder 16,7 Prozent Energie Wasser Bern (EWB) sowie dem Elektrizitätswerk Zürich respektive Basel.
Sechs Prozent des KWO-Stroms für kleinere Berner Energieversorger
Im Mai hatten 29 kleinere Berner Energieversorger ebenfalls Anspruch auf eine Beteiligung erhoben; sie hatten sich zum Konsortium EVU Bern zusammengeschlossen, dass eine Beteiligung von fünf bis zehn Prozent anstrebte. Wie der Kanton Bern heute Mittwoch bekannt gab, sollen sie nun ab 2042 zu Jahreskosten sechs Prozent des KWO-Stroms erhalten, allerdings keine Aktienbeteiligung.
Im Aktionariat selbst sollen der bernische Energiekonzern BKW und Energie Wasser Bern (EWB) gestärkt werden. Das heisst: Der Anteil der BKW wird von 50 auf 60 Prozent erhöht, derjenige des Stadtberner Versorgers EWB von 16,7 auf 20 Prozent. Im Gegenzug werden die Anteile der Elektrizitätswerke von Zürich und Basel künftig auf je 10 Prozent der Aktien gesenkt. - Auf diese Lösung haben sich die vier KWO-Aktionäre und das Konsortium EVU Bern geeinigt, der Regierungsrat fungierte dabei als Vermittler.
Heimfallentschädigung spielt Rolle bei Grossprojekten Trift und Grimselstausee
Noch offen ist die Frage der Entschädigung für den Verzicht auf den Heimfall. Vereinfacht gesagt geht es dabei darum, dass die Kraftwerksbesitzer dem Kanton eine Entschädigung dafür bezahlen, dass er ihnen die Anlagen weiterhin überlässt und sie nicht selber übernimmt. Die Höhe dieser Heimfallverzichtsentschädigung spielt laut Kanton eine wichtige Rolle bei der Finanzierung der KWO-Grossprojekte an der Trift und zur Vergrösserung des Grimselstausees. Wie viel Geld fliesst, ist noch offen. Der Kanton will das weitere Vorgehen in einem Konzept erarbeiten. - In der Wintersession will sich der Grosse Rat will mit der Konzessionsstrategie Wasserkraft befassen. (mai/mit Material der SDA)
Stimmen zu den angepassten Beteiligungen
Baudirektorin Evi Allemann (SP) sprach vor den Medien von einer «tragfähigen und einvernehmlichen Lösung». Der Partnerstrombezug ermögliche den kleineren Unternehmen, langfristig an der Stromproduktion der KWO teilzuhaben, ohne dass die neu vereinbarten Eigentumsverhältnisse nochmals verhandelt werden müssten. Insgesamt werde der Berner Anteil an den KWO erhöht, so Allemann. Denn BKW und EWB halten künftig zusammen 80 Prozent der Aktien.
Energiedirektor Raphael Lanz (SVP) meinte: «Alle gewinnen.» Laut Lanz stellt der Kompromiss, dass die Wasserkraft weiterhin zu einer regional ausgeglichenen wirtschaftlichen Entwicklung beitragen kann. Er sieht darin eine Stärkung des Energiekantons Bern.
Auch BKW-Chef Robert Itschner teilt diese Sicht: Er erinnerte daran, dass die BKW in den nächsten Jahrzehnten einen bedeutenden Teil ihrer Wasserkraftwerke ausserhalb des Kantons Bern verlieren wird - eine Folge der Heimfallstrategie anderer Standortkantone. Die Berner Lösung helfe nun, einen Teil dieser Verluste zu kompensieren, so Itschner. Für die BKW sei zudem stets zentral gewesen, dass die Diskussionen über die Konzessionsstrategie die wichtigen Ausbauprojekte der KWO nicht verzögern. Mit dem heutigen Schritt komme man klaren und langfristig verlässlichen Rahmenbedingungen für diesen Ausbau näher. (sda/mai)
Mehrere Wasserkraftkonzessionen laufen im Kanton Bern aus
Im Kanton Bern laufen in den nächsten Jahrzehnten mehrere Konzessionen für grössere Anlagen aus. 2042 auch diejenige für die Kraftwerke Oberhasli. Laut Wassernutzungsgesetz fallen die Kraftwerke nach Ablauf der Konzession an den Konzessionsgeber zurück, also an den Kanton. Für diesen sogenannten Heimfall gilt: Hydraulischen Teile wie Staumauern oder Druckrohre sind unentgeltlich; elektrische Teile wie Generatoren oder Transformatoren können zu einem angemessenen Preis erworben werden.
Im Hinblick auf das Konzessionsende hat der Kanton zwei Möglichkeiten: Entweder den Heimfall ausüben oder auf den Heimfall verzichten und dem Betreiber die Anlagen weiterhin überlassen und die Konzession erneuern. Wenn der Konzessionsgeber den Heimfall ausübt, hat er im Wesentlichen folgende Optionen: Er kann die Konzession an einen anderen Betreiber neu vergeben oder die Anlagen selbst weiterbetreiben.
Die Berner Kantonsregierung will die «bewährte Zusammenarbeit» mit den in der Region bestens verankerten Energieunternehmen weiterführen, wie sie in einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt. Wenn Konzessionen auslaufen, sollen sie grundsätzlich wieder den bisherigen Unternehmen erteilt werden. Der Kanton will auch künftig darauf verzichten, selbst Wasserkraftwerke zu betreiben. (sda/mai)