15:11 BAUBRANCHE

Baselland: Zu Rückzonungen verknurrt

Geschrieben von: Stefan Gyr (stg)
Teaserbild-Quelle: Keimzelle, CC0 1.0, Wikimedia Commons

Rund 30 ländliche Gemeinden müssen ihre überdimensionierten Bauzonen verkleinern. Das hat der Bund zur Verärgerung des Kantons angeordnet. Unter Druck steht Baselland auch bei der Reform der Unternehmensbesteuerung: Basel-Stadt lockt mit tiefen Gewinnsteuern.

In letzter Minute konnte der Kanton Baselland einen Einzonungsstopp abwenden. Doch mit der Genehmigung des spät eingereichten Baselbieter Richtplans erteilte der Bundesrat dem Landkanton im Mai einen «klaren Rückzonungsauftrag». Die Empörung in der Baselbieter Politik und Verwaltung war gross. In Liestal verbat man sich eine solche Eimischung in kantonale Angelegenheiten. Auch die einheimische FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger rügte, der Bund greife auf unzulässige Weise in die Kompetenz des Kantons ein.

Doch der Widerstand war zwecklos. Der Kanton ruderte zurück. Gemeinden mit einer Auslastung der Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ) von weniger als 90 Prozent müssen ihre Bauzonen in den nächsten drei Jahren überprüfen und dann aufzeigen, mit welchen Massnahmen sie die Auslastung erhöhen können. «Überdimensionierte Bauzonen sind anschliessend durch die Gemeinden innerhalb von fünf Jahren zurückzuzonen», heisst es im vom Bundesrat genehmigten Entscheid.

Unvereinbar mit dem Gesetz

Betroffen sind rund 30 vorwiegend ländliche Gemeinden im Oberbaselbiet und Laufental. Ihre zu gross angelegten Bauzonen würden Anreize für ein erhebliches Bevölkerungswachstum in Randgebieten schaffen, erklärt der Bund. Dies sei unvereinbar mit dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz und stehe ausserdem im Widerspruch zu den vom Kanton Baselland selber festgelegten Wachstumszielen. Danach soll sich das Bevölkerungswachstum vorwiegend auf die urbanen Gebiete beschränken, um die Zersiedlung zu stoppen.

Laut dem Bund konzentrieren sich die heutigen Baulandreserven innerhalb des Kantons zu stark in den ländlichen Gebieten. 43 Prozent der unüberbauten Bauzonen lägen im ländlichen Siedlungsraum, 19 Prozent entlang der ländlichen Siedlungsachsen. Damit werde theoretisch Raum für 15 776 Zuzüger geschaffen, obwohl gemäss dem Baselbieter Raumkonzept nur ein Zuwachs von 12 177 erwartet werde – und dies erst noch mit dem hohen Wachstumsszenario.

Die Baulandpreise könnten die Zersiedlung weiter befeuern. Gemäss Erhebungen des Baselbieter Amts für Statistik sind im stadtnahen, gut erschlossenen Raum die Preise für Wohnbauland zwischen 2009 und 2018 im Schnitt um über 70 Prozent gestiegen, in ländlichen Gebieten bloss um bis zu 18 Prozent.

Dass einige Gemeinden zu grosse Bauzonen haben, stellt der Kanton nicht in Abrede. «Die Gemeindeversammlungen haben Rückzonungen bisher aber immer abgelehnt», sagte Kantonsplaner Martin Kolb laut Medienberichten. «Was sollen wir da machen?» Tatsächlich sind gemäss dem Bundesrat eigentlich die Kantone zuständig. Letztlich schreibe aber das eidgenössische Raumplanungsgesetz vor, überdimensionierte Bauzonen zu verkleinern. Es sei Aufgabe des Kantons, in den Gemeinden dafür zu sorgen.

Weil der Kanton Baselland das verpasste, sah sich der Bundesrat im Recht, im Baselbiet für Ordnung zu sorgen. Er habe einzig mit Baselland solchen Ärger, hielt der Bundesrat weiter fest. Alle anderen Kantone hätten ihre Gemeinden mit dem jeweiligen Richtplan angewiesen, zu grosse Bauzonen zurückzuzonen.

Streit um Mehrwertausgleich

Die Rückzonungen würden den Kanton Baselland teuer zu stehen kommen. Die Gemeinden müssten beim Kanton Mittel zur Entschädigung der Landeigentümer einfordern. Der entsprechende Fonds wird im Baselbiet durch die Mehrwertabgabe gespeist, die sich im Baselbiet auf das gesetzliche Minimum von 20 Prozent beschränkt. Der Kanton untersagt den Gemeinden ausdrücklich, eigene Abgaben auf Um- und Aufzonungen zu erheben.

68 der 86 Baselbieter Gemeinden wehrten sich mit Händen und Füssen gegen dieses Verbot, doch das Stimmvolk nahm das kantonale Mehrwertausgleich-Gesetz mit einer knappen Mehrheit von 50,71 Prozent an. Die Gemeinde Münchenstein hat beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Gesetz erhoben, weil sie ihre Autonomie verletzt sieht. Die Gemeinde hat im Zusammenhang mit grösseren Umzonungen schon einmal in Lausanne das Recht erstritten, eine kommunale Mehrwertabgabe zu erheben – befristet bis zur nun erfolgten kantonalen Volksabstimmung.

Linke bekämpfen Steuervorlage

Unter Zugzwang steht der Kanton auch bei der Unternehmensbesteuerung. Nachdem der Nachbarkanton Basel-Stadt mit der Steuervorlage 17 den Gewinnsteuersatz von 22,18 auf 13,04 Prozent gesenkt hat, droht das Baselbiet im Steuerwettbewerb abgehängt zu werden. Im Landkanton streben die Regierung und die bürgerliche Landratsmehrheit eine Reduktion von 20,7 auf 13,45 Prozent an – also fast auf dasselbe Niveau wie in Basel. Allerdings würde der neue Satz erst ab 2025 wirksam. Mit einer gestaffelten Steuersenkung – 2020 bis 2021 würde ein Satz von 18 Prozent gelten, 2023 und 2024 wären es 15,9 Prozent – will der Kanton schockartige Steuereinbussen verhindern.

Ob die Steuervorlage in der Volksabstimmung durchkommt, ist ungewiss. Die SP und die Grünen bekämpfen sie frontal. Sie wehren sich gegen die Steuerausfälle, die gemäss dem Regierungsrat auf 47 Millionen Franken pro Jahr zu stehen kommen, laut der SP sogar auf 61 Millionen. Diese Mindereinnahmen würdenüber kurz oder lang zu einem Abbau beim Service public führen, befürchten die linken Parteien.

Finanzdirektor Anton Lauber (CVP) kämpft kompromisslos für die tiefe Gewinnsteuer. Er habe exakt jenen Modus gefunden, der die Unternehmen von einer Abwanderung aus Steuergründen absehen lasse, sagte er in der Parlamentsdebatte. Der Vorlage liege ein ausgeklügeltes System zugrunde. Der Steuersatz sei nicht zu verhandeln.

Die Steuerausfälle hält der Kassenwart für «verkraftbar», nachdem der Kanton mit der Haushaltsanierung finanziellen Spielraum zurückgewonnen habe. Um die Chancen der Vorlage an der Urne zu erhöhen, soll sie mit sozialen Zückerchen für die natürlichen Personen versüsst werden: ein höherer Steuerabzug für Kinderbetreuungskosten und höhere Verbilligungen der Krankenkassenprämien.

Entlastung für Topverdiener

Der Finanzdirektor plant ausserdem eine grosse Einkommens- und Vermögenssteuerreform. Das wichtigste Ziel ist, die Steuerbelastung für Topverdiener zu verringern. Laut Lauber gehört Baselland für hohe Einkommen zu den steuerlich unattraktivsten Kantonen. Tatsächlich liegt der Landkanton ab einem Bruttoeinkommen von 400 000 Franken auf dem zweitletzten Platz.

Die eidgenössische Steuerverwaltung vergleicht allerdings die Kantonshauptorte, und Liestal gehört zu den Steuerhöllen im Baselbiet. Andererseits können auch nach der Annahme der Topverdiener-Initiative in Basel nur die steuergünstigsten Baselbieter Gemeinden wie Arlesheim und Binningen mit der Stadt und vor allem den beiden Landgemeinden Riehen und Bettingen mithalten, was die Steuerbelastung für Gutverdienende angeht.

Details der Reform sind bis jetzt noch kaum bekannt. 2022 soll sie in Kraft treten. Eine Zahl steht aber fest: Im Aufgaben- und Finanzplan des Kantons sind bei den Steuern ab 2022 jährliche Mindererträge von 30 Millionen Franken eingeplant. Damit sollen aber sowohl die Einkommens- wie die Vermögenssteuer gesenkt werden. Ob das genügt, um im Ranking der Kantone weit vorzurücken, ist ungewiss.

Abzuwarten bleibt, ob eine solche Vorlage im neu zusammengesetzten Landrat eine Mehrheit findet. Das Parlament ist bei den Wahlen Ende März nach links gerutscht. Die Grünen feierten einen Erdrutschsieg auf Kosten der SVP. Die SP löste die SVP als stärkste Fraktion im Landrat ab. Links und rechts sind nun im Kantonsparlament ähnlich stark vertreten. Mehrheiten sind nur mit der Mitte möglich.

Auch in der fünfköpfigen Regierung könnte eine neue Dynamik entstehen. Die SP eroberte mit Kathrin Schweizer souverän den vor vier Jahren verlorenen Sitz in der Kantonsexekutive zurück. Die fünf wählerstärksten Parteien SP, SVP, FDP, Grüne und CVP stellen jetzt alle je ein Regierungsmitglied. Grosse Hoffnungen werden in den neuen Baudirektor gesetzt: Der glanzvoll wiedergewählte Sicherheitsdirektor Isaac Reber (Grüne), diplomierter Geograf und ETH-Raumplaner, trat die Nachfolge der unglücklichen Sabine Pegoraro (FDP) an.

Geschrieben von

Ehemaliger Redaktor Baublatt

Stefan Gyr war von April 2015 bis April 2022 als Redaktor für das Baublatt tätig. Seine Spezialgebiete waren politische, rechtliche und gesellschaftliche Fragen sowie Themen der Raumentwicklung.

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