Appenzell Innerrhoden erleichtert energetische Sanierungen
Der Kanton Appenzell Innerrhoden hat die Vorschriften für energetische Sanierungen von bestehenden Gebäuden gelockert. Zusätzliche Aussenwärmedämmungen dürfen neu den Grenzabstand zum Nachbargrundstück auch ohne Zustimmung der Nachbarschaft unterschreiten.
Die neue Regelung gilt seit dem 1. April 2026, wie das Bau- und Umweltdepartement am Freitag mitteilte. Die Lockerung betrifft ausschliesslich bestehende Bauten und ist unabhängig von der Bauzone. Für Neubauten gelten weiterhin die ordentlichen Grenzabstände.
Eine zusätzliche Aussenwärmedämmung ist bis zu einer Dicke von 35 Zentimetern erlaubt. Bisher war für eine solche Grenzabstandsunterschreitung die Zustimmung der Nachbarschaft erforderlich. Mit der Anpassung der Bauverordnung sollen energetisch sinnvolle Sanierungen gefördert und der administrative Aufwand verringert werden.
Bisher war bei einer Verweigerung der Nachbarschaft die Eintragung von Näherbaurechten nötig – oder es mussten aufwendigere, energetisch weniger sinnvolle Lösungen gewählt werden, so war etwa gemäss Mitteilung die Dämmung einer Fassade gar nicht möglich. Das ordentliche Baubewilligungsverfahren bleibt bestehen. (sda/pb)