Aargau: Gemeinde und Kanton wollen Hitachi-Sitz
Der Kanton Aargau und die Gemeinde Wettingen wollen in Sachen Ansiedlung des Schweizer Hauptsitzes des japanischen Tech-Unternehmens Hitachi Energy an einem Strang ziehen. Die notwendige Richtplanänderung soll mit Hochdruck durch die Instanzen gehen.
Beide Partner arbeiteten eng zusammen, um die Voraussetzungen für den neuen Standort zu schaffen, hiess es Anfang Januar an einer gemeinsamen Medienkonferenz des Aargauer Regierungsrats Dieter Egli mit Vertretern der Gemeinde Wettingen. Der Wirtschafts- und Innovationsstandort Aarau solle langfristig gestärkt werden. Als möglicher Baustart wurde das Jahr 2027 genannt.
Hitachi prüft derzeit mehrere Standorte in der Schweiz für den Ausbau seiner Produktionskapazitäten. Hitachi Energy wurde Mitte 2021 gegründet und ging aus einem Jointventure von Hitachi und ABB Power Grids hervor. Ende 2022 veräusserte ABB seine Anteile, Hitachi Energy ging komplett an den Industriekonzern Hitachi Ltd. über. Im Aargau hat Hitachi Energy bereits Standorte in Wettingen, Baden und Untersiggenthal.
Ein raumplanerisch hochsensibler Ort?
Mit der Ansiedlung sind rundww 3000 Arbeitsplätze geplant. Wettingen eröffne sich eine aussergewöhnliche Chance, lässt sich Roland Kuster, ehemaliger Gemeindeammann, zitieren. Das Land des möglichen neuen Schweizer Hauptsitzes im Tägerhardächer gehört der Ortsbürgergemeinde Wettingen. Es ist vorgesehen, dass diese es im Baurecht abgibt, und zwar mit einer Laufzeit von 75 Jahren.
Darüber wird die Ortsbürgergemeinde am 20. Januar entscheiden. Bereits drei Tage später will der Kanton die Anhörung zur Anpassung des Richtplans für den möglichen Standort starten. Das landwirtschaftliche Land soll dereinst bedingt als Industrieland eingezont werden. Der Entscheid über die Richtplan-änderung obliegt dem Kantonsparlament.
Aus Wettingens Nachbarort Würenlos äusserte Gemeindeammann Anton Möckel Kritik am Vorhaben. Gegenüber der «Aargauer Zeitung» warnte auch der kantonale Pro-Natura-Geschäftsführer und GLP-Grossrat Matthias Betsche vor Eingriffen in einen raumplanerisch hoch sensiblen Ort.(sda/pew)