14:45 BAUBRANCHE

5G-Ausbau: Baupolizeiliche Anzeige bei 127 Berner Gemeinden eingereicht

Teaserbild-Quelle: ArtisticOpeations, Pixabay-Lizenz

Im Kanton Bern sehen sich 127 Gemeinden mit 5G-Mobilfunkantennen mit einer baupolizeilichen Anzeige konfrontiert. Eingereicht wurde diese von den mobilfunkkritischen Vereinen WIR und Gigaherz sowie der Laubscher plannetzwerk GmbH aus Büren an der Aare.

5G-Antenne

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An der 5G-Antenne scheiden sich manche Geister.

Sie warnen seit längerem vor Strahlenbelastungen durch Mobilfunkantennen. Im Visier haben sie nun diejenigen Antennen, bei denen die Sendeleistung ohne Baugesuch und öffentliche Publikation erhöht worden sei. Das teilten die drei Organisationen am Dienstag mit.

Sie berufen sich auf ein Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts vom August 2023, wonach die Sendeleistungserhöhung bei einer sogenannten adaptiven Antenne ein Baugesuch brauche. Im konkreten Fall ging es um eine Antenne in Büren an der Aare. Das Urteil ist laut Communiqué der Mobilfunkkritiker inzwischen rechtskräftig. Es habe weitreichende Folgen.

Denn alleine im Kanton Bern seien deshalb insgesamt 386 Antennen rechtswidrig in Betrieb. Die Liste mit allen Standorten hat ein Mobilfunk-Kritiker beim Kanton unter Verweis auf das Öffentlichkeitsprinzip eingefordert. Sie lag am Dienstag den Medienunterlagen bei. Allein in der Stadt Bern sind demnach 75 Antennen betroffen.

Strafrechtliche Anzeige wegen Amtsmissbrauch

Im Serienbrief an die 127 Gemeinden heisst es: «Wie Sie der Liste entnehmen können, wurden auch in Ihrer Gemeinde adaptive Antennen rechtswidrig ohne Baugesuch und Publikation mit dem Korrekturfaktor aufgeschaltet.» Es sei also eine Sendeleistungserhöhung vorgenommen worden.

«Wir fordern Sie als zuständige Baupolizeibehörde auf, in Ihrer Gemeinde (...) für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes zu sorgen.» Andernfalls behalte man sich strafrechtliche Anzeigen wegen Amtsmissbrauch und Begünstigung der Mobilbranche vor.

Bei Antennen mit erhöhter Sendeleistung könnten zeitlich und örtlich beschränkt bis zu dreifach höhere Strahlenbelastungen auftreten, schreiben die Mobilfunkkritiker unter Berufung auf Angaben des Kantons. Wo welche Strahlenbelastung wie stark auftrete, müsse in einem Baubewilligungsverfahren geprüft werden. (sda)

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