Nationales Pyroverbot in öffentlich zugänglichen Räumen beschlossen
Im Nachgang der Brandkatastrophe von Crans-Montana haben die kantonalen Baudirektorinnen und -direktoren ein gesamtschweizerisches Verbot fürs Zünden von Pyros in öffentlich zugänglichen Räumen beschlossen. Das Verbot gilt am dem 1. April 2026.
Quelle: wikicommons / Christian David
Konsequenz aus der Brandkatastrophe von Crans-Montana: Das Zünden von Pyros in öffentlich zugänglichen Räumen ist ab dem 1. April verboten.
Bereits im Januar hatte der leitende Ausschuss des Interkantonalen Organs Technische Handelshemmnisse (IOTH) mitgeteilt, es werde ein Verbot fürs Zünden von Pyros in öffentlich zugänglichen Räumen beantragen. Nun hat die IOTH, das Exekutivorgan der Schweizer Baudirektorenkonferenz dem Antrag des Ausschusses stattgegeben. Damit gilt das Verbot ab dem 1. April für alle 26 Schweizer Kantone.
Begründung: In der Vernehmlassung zur geplanten Totalrevision der Schweizer Brandschutzvorschriften seien über 11000 Rückmeldungen eingegangen, deren Bearbeitung Zeit braucht.
Es gilt dabei, in der Vernehmlassung auch die Erkenntnisse aus den noch laufenden Untersuchungen zu Crans-Montana VS zu berücksichtigen. Die revidierten Brandschutzvorschriften sollen im Herbst 2027 in Kraft treten. (SDA/bk)