12:02 VERSCHIEDENES

Bundesgericht weist Beschwerde von «Wärmering»-Beschuldigtem ab

Teaserbild-Quelle: Gemeinfrei, Wikimedia

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Beteiligten an der Winterthurer «Wärmering»-Affäre abgewiesen. Somit sind der Ex-Direktor, der sich schon mit dem Urteil des Bezirksgerichts abfand, und der Ex-Finanzchef von Stadtwerk Winterthur definitiv verurteilt.

Die beiden Männer hatten einen Fehlbetrag von 2,4 Millionen Franken für Wärmepumpen nicht dem Projekt Wärme Frauenfeld AG belastet, sondern auf mehrere Stadtwerk-Bereiche verteilt und die Schieflage des Betriebs somit verschleiert.

Die Stadt Winterthur war an dem politisch wichtigen Nachhaltigkeits-Projekt finanziell beteiligt, ein Konkurs sollte unbedingt vermieden werden.

Zu bedingten Geldstrafen verurteilt

Der Ex-Finanzchef brachte zwar verschiedenste Rügen gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts vor, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Das Bundesgericht wies aber alle ab oder trat gar nicht darauf ein. Die Gerichtskosten von 3000 Franken muss der Beschuldigte begleichen.

Der ehemalige Stadtwerk-Direktor erhielt wegen Urkundenfälschung im Amt und wegen ungetreuer Geschäftsführung eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 120 Franken.

Der ehemalige Finanzchef wurde wegen Urkundenfälschung im Amt mit einer ebenfalls bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 200 Franken bestraft. Bei beiden beträgt die Probezeit für die Geldstrafe zwei Jahre. Die Urteile entsprechen den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die genau solche Geldstrafen verlangt hatte.

Debakel für Winterthur

Die Wärme Frauenfeld ist seit 2018 Geschichte. Der Wärmeverbund wurde aufgelöst und in die Werkbetriebe Frauenfeld integriert.

Die Stadt Winterthur zog sich aus dem Betrieb zurück und verlor dabei 1,4 Millionen Franken. Zudem musste die Stadt ihren Aktienkapitalanteil von 200'000 Franken abschreiben. Damit sich ein Debakel wie die «Wärmering»-Affäre nicht wiederholt, erliess der Stadtrat inzwischen neue Richtlinien zu Beteiligungen.

Auch gegen den damals für Stadtwerk zuständigen Stadtrat Matthias Gfeller (Grüne) hatte die Staatsanwaltschaft ursprünglich ein Verfahren eingeleitet, dieses wurde aber eingestellt. Seinen Posten räumte Gfeller dennoch. Er trat 2016 aus dem Stadtrat zurück. (sda)

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