13:42 MEINUNG

Kolumne zum Donnerstag: Gleich lange Spiesse bei Bauprodukten

Geschrieben von: Benjamin Wittwer
Teaserbild-Quelle: libertyslens, Flickr, CC

In der Kolumne zum Donnerstag schreiben Exponenten der Branche über das, was sie bewegt. Heute ist es Benjamin Wittwer, Direktor von Bauenschweiz.

Beim Bau und bei der Erhaltung von Bauwerken kommen unzählige unterschiedliche Bauprodukte zur Anwendung. Bauprodukte haben dementsprechend in der Bauwirtschaft eine grosse Bedeutung: Hersteller produzieren sie oder treiben mit ihnen Handel, Planer stellen bei der Erstellung von Bauwerken auf ihre Leistung ab oder Unternehmen bauen sie in Bauwerke ein.

Der Handel mit Bauprodukten zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ist intensiv und von grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Das entsprechende bilaterale Abkommen sichert schweizerischen Unternehmen, die ihre Bauprodukte in die EU exportieren wollen, gleich lange Spiesse, weil Doppelprüfungen, Zusatzkosten, Verzögerungen und Wettbewerbsnachteile entfallen. Von der Marktöffnung durch das bilaterale Abkommen profitieren auch die Unternehmen auf der Verwenderseite: Das Angebot ist deutlich gewachsen und Produkte können schneller in den Markt eingeführt werden.

Das bilaterale Abkommen setzt in der Schweiz und der EU gleichwertige Regeln für die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt voraus. Gleichwertig sind die technischen Regeln seit der Inkraftsetzung der revidierten Bauprodukteerlasse im Oktober 2014. Mit dieser Gesetzgebung wurde ein marktorientierter Ansatz zur Vermarktung von Bauprodukten eingeführt: In einer Leistungserklärung deklariert ein Hersteller die Leistungen des von ihm vermarkteten Produkts – er sagt, «was das Produkt kann».

Die neuen Regeln und die Leistungserklärung stellen die einzelnen Branchen der Bauwirtschaft vor Herausforderungen. Deshalb veröffentlicht das Bundesamt für Bauten und Logistik in rund zwei, drei Wochen eine Wegleitung. Diese soll eine praxisorientierte Unterstützung sein für die unmittelbar von der Gesetzgebung betroffenen Wirtschaftsakteure, insbesondere die KMU. Sie sind die Hersteller, Händler und Importeure von Bauprodukten.

Die Wegleitung stellt dabei die gesetzlichen Anforderungen möglichst einfach und in allgemeiner Form dar. Spezifische Eigenheiten oder Fragestellungen einzelner Branchen oder Produktfamilien werden bewusst weggelassen, da dies den vorgesehenen Rahmen sprengen und die Komplexität stark erhöhen würde. Hier sind die Branchenverbände gefordert.

Bauenschweiz als Dachverband der Schweizer Bauwirtschaft begrüsst die Wegleitung. Die Bauwirtschaft konnte sich aktiv in den Erarbeitungsprozess einbringen – es entsteht eine Wegleitung für die Wirtschaft. Die Wegleitung ist ein Meilenstein auf dem eingeschlagenen Weg der lösungsorientierten Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik bei der Umsetzung der Bauprodukteerlasse.

Geschrieben von

Direktor von Bauenschweiz, der Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft.

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