Stellenmeldepflicht: Ständerat will Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen
Der Ständerat möchte die Stellenmeldepflicht deutlich verstärken: RAV sollen Unternehmen, die keine in ihren Augen geeignete inländische Person einstellen, sanktionieren können. Die kleine Kammer hat eine entsprechende Motion von Benedikt Würth (Mitte/SG) mit 37 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat
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Berufe in der Baubranche gehören zu jenen Jobs, die besonders stark von der Stellenmeldepflicht betroffen sind.
Es könne nicht sein, dass meldepflichtige Unternehmen mit einer einfachen Begründung ohne Rechtsfolgen geeignete Inländer oder Inländerinnen ablehnten, heisst es in der Motion von Benedikt Würth (Mitte SG). Geht es nach dem Motionär, dann sollen die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) die Möglichkeit haben, eine Sanktion zu verfügen, wenn ein meldepflichtiges Unternehmen vom RAV eine als geeignet eingestufte Kandidatin oder Kandidaten nicht akzeptiert und dafür eine Person anstellt, die nicht als Inländer oder Inländerin gilt. Gegenüber einer generellen Zuwanderungsabgabe sei eine solche Massnahme viel zielgerichteter und effektiver, da sie einen echten Beitrag zur Mobilisierung des inländischen Arbeitskräftepotenzials leiste, heisst es in der Motion weiter.
Der Bundesrat - vertreten durch Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin - teilt das Anliegen der Motion, das inländische Arbeitskräftepotenzial bestmöglich auszuschöpfen und den bei den RAV gemeldeten Stellensuchenden bei erhöhter Arbeitslosigkeit einen bevorzugten Zugang zu offenen Stellen zu ermöglichen. Sanktionen gegenüber Unternehmen lehnt er jedoch ab: Personalberatende müssten in Zukunft nämlich darüber urteilen, welche Person tatsächlich am besten in ein Unternehmen passt, statt den Unternehmen einfach passende Dossiers vorzustellen. Dies falle nicht in die Kompetenz der RAV und würde die Wirtschaftsfreiheit der Unternehmen stark einschränken, so der Bundesrat.
Bau und Industrie am stärksten von Stellenmeldepflicht betroffen
Die Stellenmeldepflicht gilt für Berufsarten, für die eine Arbeitslosenquote von fünf Prozent und mehr gemessen wird. Aktuell betrifft dies vor allem Tätigkeiten im Bau und in der Industrie. In diesen Berufen sind die Betriebe dazu verpflichtet, offene Stellen zunächst den RAV zu melden. Die Stellen werden in einem geschützten Bereich ausgeschrieben, auf den während fünf Tagen ausschliesslich beim RAV registrierte Personen Zugriff haben. (mai/sda)