Kurzarbeit wird weiterhin bis zu zwei Jahre lang entschädigt
Nachdem das wirtschaftliche Umfeld nach wie vor schwierig ist, reagiert der Bundesrat: Schweizer Betriebe können weiterhin bis zu zwei Jahre lang Kurzarbeitsentschädigung beziehen. Der Bundesrat hat beschlossen, die von 12 auf 24 Monate erhöhte Maximaldauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung beizubehalten, und zwar bis Ende Januar 2027. Eine deutliche Verbesserung der Lage am Arbeitsmarkt sei in nächster Zeit nicht zu erwarten, schreibt er zum Entscheid.
Er verweist in seiner Mitteilung auf Konjunkturprognosen, gemäss welchen mit einer dauerhaft unterdurchschnittlichen Entwicklung der Schweizer Wirtschaft ausgzugehen ist. Für 2026 sei mit einer leicht erhöhten Arbeitslosenquote von rund 3,0 Prozent zu rechnen. Erst 2027 könnte die Quote auf durchschnittlich 2,8 Prozent zurückgehen, heisst es weitger. Der Bundesrat begründet die Verlängerung mit der unsicheren Wirtschaftslage weltweit und den Zusatzzöllen der USA. Diese beeinträchtigten gewisse Exportbranchen deutlich. Vor allem die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie) sowie die Uhrenindustrie griffen verstärkt auf Kurzarbeitsentschädigung zurück.
Gäbe es für die Unternehmen diese Möglichkeit länger als das gesetzlich vorgeschriebene Jahr, könnten sie Arbeitsausfälle besser auffangen und Stellen erhalten. Ende 2026 will der Bundesrat erneut prüfen, ob eine Verlängerung der Kurzarbeit weiterhin nötig ist. (sda/mai)