Zürich: Dank Verbot Wildbienenhabitat statt Schottergarten
Seit zwei Jahren sind Schottergärten im Kanton Zürich verboten. Dies hat schon an mehreren Orten einen positiven Effekt: Statt einer Steinwüste ist hier ein Wildbienenhabitat entstanden.
Quelle: Deutsche Wildtierstiftung / Foto Christoph Künast
Positiver Effekt: Der Verbot von Schottergärten hat zur Wiederansiedlung von Wildbienen in Siedlungsräumen gesorgt.
Praktisch für Hausbesitzer, aber ökologisch tot und hässlich: Aus diesem Grund hat der Kanton Zürich 2024 Schottergärten bei Neubauten verboten, wie zuvor schon der Kanton Solothurn. Wobei bestehende Steinwüsten eine Bestandesgarantie haben, und es offiziell kein Verbot ist, sondern eine «Pflicht zur Schaffung von ökologisch wertvollen Grünflächen und der Reduktion der Versiegelung auf den Grundstücken», so zum Beispiel die Regelung in der Stadt Uster. Wer hier also bei einem Neubau einen Schottergarten anlegen möchte, muss diesen bewilligen lassen. Aber gemäss schriftlicher Auskunft der Stadt ist es «eher unwahrscheinlich», dass eine solche Bewilligung ausgesprochen wird.
Die Gärten sind vielmehr so zu planen, dass ökologisch wertvolle Strukturen und Lebensraum für Kleintiere und Insekten entstehen beziehungsweise erhalten. Auch sind und möglichst viele sickerfähige Flächen zur Verfügung stehen. Schottergärten zählen nicht zu solchen Flächen.
Quelle: Facebook / Gärten des Grauens
Die ökologisch wertlosen Schottergärten sind im Kanton Zürich nicht verboten, aber kaum bewilligungsfähig.
Biologisch wertvolle Wildbienen
In der Stadt Zürich hat diese Regelung einen erfreulichen Nebeneffekt: Durch die Zunahme von biologisch wertvollen Flächen in Siedlungen haben sich auf diesen wieder Wildbienen-Völker niedergelassen. Diese Völker sind biologisch sehr wertvoll du für Menschen ungefährlich.
Statt Schottergärten reichten Bauherrinnen und Bauherren neu zum Beispiel sogenannte Ruderalflächen zur Bewilligung ein. Dabei handele es sich um naturnah gestaltete Flächen - offene Böden auf steinigem bis sandigem oder lehmigem Untergrund - die oft von Trockenheit und mageren Böden geprägt sind. Auch diese Flächen besitzen einen hohen biologischen Wert und eine hohe Biodiversität.
Quelle: manfredrichter, Pixabay-Lizenz
Im Kanton Aargau ist der Versuch, solche Steinwüsten zu verbieten, im Parlament gescheitert.
Zürich fördert Umgestaltung
Die Stadt Zürich unterstützt dabei Privatpersonen und Unternehmen, die ihre Grundstücke und Liegenschaften ökologisch aufzuwerten und begrünen wollen: Grün Stadt Zürich bietet kostenlose Beratungen zu hitzemindernden und biodiversitätsfördernden Projekten an, wobei bis Ende 2024 rund 150 Beratungen durchgeführt wurden. Dazu kommen 157 Anträge von privaten Eigentümerschaften zur Unterstützung ihrer Aussenraumanpassung, von denen die Mehrheit positiv beantwortet wurde: Insgesamt hat die Stadt Förderbeiträge von insgesamt gut 2 Millionen Franken zugesagt.
Nicht überall haben es Schottergärten in der Schweiz übrigens so schwer wie in Solothurn und Zürich. Im Kanton Aargau scheiterte der Versuch, ein «»Anreizsystem«» gegen versiegelte Böden zu schaffen, im vergangenen Jahr. Eine Motion für ein Verbot hatten die Mitte-links-Parteien zuvor zurückgezogen. SVP und FDP schossen den Vorstoss für das Anreizsystem im Kantonsrat ab. (SDA/bk)