11:26 KOMMUNAL

Vergaben: Eine knifflige Pflicht

Teaserbild-Quelle: Bild: Sean MacEntee (CC BY 2.0)

Von Matthias Stürmer*

(...) In den letzten Jahren ist die Anzahl kommunaler Ausschreibungen und der entsprechenden Zuschläge angestiegen. Interessant daran ist, dass die Anzahl der Informatik-Beschaffungen insbesondere im vergangenen Jahr sprunghaft angestiegen ist. Dies liegt vor allem daran, dass die Städte Zürich und Bern zur Zeit grössere Informatikprojekte umsetzen und deshalb allein 41 der 113 Zuschläge getätigt haben.

Von den übrigen Gemeinden haben gemäss simap.ch im letzten Jahr bloss Bolligen BE, Bülach ZH, Davos GR, Fehraltorf ZH, Gossau SG, Grabs SG, La Tour-de-Peilz VD, Lauterbrunnen BE, Morges VD, Oberuzwil SG, Oberwil BL, Vevey VD und Wallisellen ZH Informatikzuschläge verteilt. Ob tatsächlich all die anderen 2300 Schweizer Gemeinden 2016 keine überschwelligen Informatikbeschaffungen getätigt haben, ist fraglich. Wurden deren Zuschläge einfach nicht auf simap.ch publiziert oder gingen die Ausschreibungen gar «vergessen»? Die Antwort ist unklar.

Die neue Informationsplattform www.beschaffungsstatistik.ch der Universität Bern schafft basierend auf den tagesaktuellen Ausschreibungen und Zuschlägen von simap.ch zumindest etwas Transparenz über das Schweizer Beschaffungswesen.

Schädliche Freihänder

Gemäss Publikationen auf simap.ch werden viele Aufträge gar nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern als so genannte «Freihänder» vergeben. Gerade in der Informatik kommt es häufig vor, dass aufgrund von tatsächlichen oder gefühlten Abhängigkeiten von Lieferanten keine Wahlmöglichkeit gesehen wird und deshalb der bisherige Anbieter erneut den Zuschlag erhält.

Dies ist im ersten Moment ein praktisches und auch legales Vorgehen, denn sowohl für die Behörde als auch für die Firma ist der Aufwand viel geringer, als bei einer öffentlichen Ausschreibung. Es muss lediglich eine der in der Verordnung vorgesehenen zahlreichen Ausnahmesituationen als Begründung aufgeführt werden.

Längerfristig schaden Freihänder jedoch der öffentlichen Hand und auch dem Markt: Die Firmen können von den Verwaltungen höhere Preise verlangen (die sogenannte Monopolrendite), weil sie wissen, dass ihre Kunden abhängig sind vom bereits verwendeten Produkt.

Auch für die Informatik-Branche sind Freihänder schädlich, weil so der Wettbewerb nachlässt, neue und bessere Lösungen sich nicht durchsetzen können und letztlich die Wirtschaftsleistung sinkt. Demnach sollten Freihänder nur in Ausnahmefällen gewählt und ansonsten ein offenes Verfahren verfolgt werden. (...)

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* Matthias Stürmer ist Oberassistent am Institut für Wirtschaftsinformatik der Universität Bern und Leiter der Forschungsstelle Digitale Nachhaltigkeit.

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