15:37 KOMMUNAL

Städteverband noch nicht ganz zufrieden mit Steuervorlage 17

Teaserbild-Quelle: Saramukitza/Pixabay

Der Städteverband und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (KSFD) attestieren dem Ständerat eine generell richtige Stossrichtung der Steuervorlage 17. Doch mit der tieferen kantonalen Dividendenbesteuerung würden Lasten zuungunsten von Kantonen, Städten und Gemeinden verschoben.

Schweizer Franken

Quelle: Saramukitza/Pixabay

Der Städteverband konstatiert der Steuervorlage 17 eine richtige generelle Stossrichtung, Städte und Gemeinden müssten aber noch weiter entlastet werden.

Der Ständerat hat als Erstrat die Steuervorlage 17 behandelt und ist dabei den Vorschlägen seiner Kommission gefolgt. Der Städteverband und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD) begrüssen, dass der Ständerat die Vorlage rasch vorantreibt und einen Ausgleich zwischen verschiedenen Anforderungen gesucht hat. Dies wurde auch in der Vernehmlassungsantwort gefordert (mehr dazu hier).

Mit dem höheren Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer sowie der Gemeindeklausel habe der Rat zentralen Anliegen der Städte «mindestens teilweise entsprochen». Aber mit der tieferen kantonalen Dividendenbesteuerung würden die Lasten der Vorlage zuungunsten von Kantonen, Städten und Gemeinden verschoben, befürchten Städteverband und KSFD.

Die Steuervorlage 17 (SV17) sei ein gleichermassen dringliches wie wichtiges Geschäft. Unternehmen wie öffentliche Hand würden rasch Rechtssicherheit brauchen. «Die SV17 gilt es als ausgewogenes Paket zu schnüren, das der Betroffenheit der verschiedenen Staatsebenen Rechnung trägt», schreiben Städteverband und KSFD in einer gemeinsamen Mitteilung. Der Ständerat habe aber mit seinen Anpassungen gegenüber der Vorlage des Bundesrates die Lasten von Kantonen, Städten und Gemeinden um rund 250 Millionen erhöht. Die Senkung der kantonalen Minimalbesteuerung der Dividenden von 70 auf 50 Prozent werde durch die Anpassungen des Kapitaleinlageprinzips nicht wettgemacht.

Ungleichgewicht zulasten der Städte und Gemeinden

Dies ergebe ein Ungleichgewicht, denn mit der von den Städten und Gemeinden verlangten Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer auf 21,2 Prozent würde der Bund nur einen Teil der erwarteten Steuerausfälle von Kantonen, Städten und Gemeinden kompensieren. Zudem solle die Gemeindeklausel verbindlicher formuliert weden, um sicherzustellen, dass auch Städte und Gemeinden angemessen entschädigt werden.

«Der Nationalrat hat nun Gelegenheit, die Steuervorlage 17 auch im Sinne von Städten und Gemeinden besser auszutarieren. Weiterhin gilt, dass die generelle Stossrichtung der SV17 richtig ist und dass sie in der Herbstsession verabschiedet werden soll», konkludieren Städteverband und KSFD. (mgt/aes)

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