09:59 KOMMUNAL

Kein neues «Hotel Suff» in Luzern

Teaserbild-Quelle: Bild: Stadt Zürich

Auf einen Vorstoss von Kantonsrat Lathan Suntharalingam (SP) hin hat der Regierungsrat die Einrichtung von Ausnüchterungszellen sowie die Optimierung der bestehenden Einrichtungen prüfen lassen. Hintergrund der Anfrage war der Umstand, dass am Luzerner Fest 2010 neun Personen aufgrund von Alkoholmissbrauch hospitalisiert werden mussten.

Keine medizinische Betreuung vor Ort

Gemäss §19 des Übertretungsstrafgesetzes des Kantons Luzern werden Betrunkene, die öffentliches Ärgernis erregen, mit einer Busse bestraft. Die Polizei kann solche Personen zur Vermeidung weiterer Störungen nach Hause oder in Spitalpflege bringen oder bis zu 24 Stunden in Gewahrsam nehmen. Im Gebäude des Luzerner Polizeikommandos stehen aktuell zehn Zellen für diverse Zwecke zur Verfügung. Vier davon eignen sich für die Ausnüchterung und werden zum Teil bereits heute dafür genutzt.

Schwierig gestalten sich in solchen Fällen die Abklärungen zur Hafterstehungsfähigkeit, weil keine medizinische Betreuung vor Ort ist. Deshalb muss jeweils ein Amtsarzt oder ein praktizierender Arzt zur Abklärung der Hafterstehung beigezogen werden. Bei medizinischen Notfällen muss der Rettungsdienst aufgeboten und die betreffende Person auf die chirurgische Notfallstation des Luzerner Kantonsspitals verlegt werden.

Erschwerend für den Betrieb der Notfallstation des Luzerner Kantonsspitals ist, dass Betrunkene zusätzlichen Stress verursachen und für Unruhe sorgen, indem sie sich häufig aggressiv oder renitent verhalten. Das birgt ein gewisses Gefahrenpotenzial für Personal und Patienten.

Zu tiefe Fallzahlen in Luzern

Eine departementsübergreifende Arbeitsgruppe hat im Auftrag des Luzerner Regierungsrats die Ausnüchterungszellen der Stadt Zürich unter die Lupe genommen. Seit 2010 betreibt Zürich eine zentrale Ausnüchterungsstelle mit zwölf Zellen, umgangssprachlich «Hotel Suff» genannt. Die Zellen sind überwacht, eine medizinische Grundeinrichtung ist vorhanden und eine ärztliche Versorgung ist während den Betriebszeiten von Freitagabend bis Sonntagnachmittag durchgehend gewährleistet.

In der Stadt Zürich werden pro Wochenende durchschnittlich zwölf Personen in die zentrale Ausnüchterungsstelle eingewiesen. In der Stadt Luzern werden im gleichen Zeitraum vier Personen im Luzerner Kantonspital oder bei der Luzerner Polizei zur Ausnüchterung platziert. Die Arbeitsgruppe hat dem Regierungsrat aufgrund der zu erwartenden Betriebskosten und der vergleichsweise tiefen Fallzahl empfohlen, keine speziellen Ausnüchterungszellen aufzubauen. Die bestehenden Einrichtungen sollen mit verbesserten Prozessen und geklärter Zuweisungspraxis genutzt werden.

Generell sollen Betrunkene, die öffentliches Ärgernis erregen oder einen Straftatbestand erfüllen, in einer der vier Liegezellen im Kommandogebäude der Luzerner Polizei platziert werden. Bei einzelnen Anlässen wie Fasnacht oder Luzerner Fest prüfen die Luzerner Polizei und das Luzerner Kantonsspital die engere Zusammenarbeit bei der Abklärung der Hafterstehungsfähigkeit von Betrunkenen. Eingehendere medizinische Abklärungen werden nach wie vor im Luzerner Kantonsspital vorgenommen.

Die Luzerner Polizei unterstützt das medizinische Personal in Fragen der Sicherheit. Der Luzerner Regierungsrat hat zudem beschlossen, die Gebühr für Inanspruchnahme der Ausnüchterungszelle auf pauschal 300 Franken festzulegen. Das ist weit günstiger als in Zürich, wo ein bis zu dreistündiger Aufenthalt in der zentralen Ausnüchterungsstelle mit 600 Franken zu Buche schlägt. Eine längere Aufenthaltszeit kostet den Betrunkenen gar 950 Franken. (mgt/aes)

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