13:34 KOMMUNAL

Erwartungen der Städte an eine gemeindeverträgliche Steuervorlage

Teaserbild-Quelle: Bild: Kurt Michel / Pixelio

Der Schweizerische Städteverband (SSV) und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD) haben bereits am Abstimmungssonntag rasch eine neue gemeindeverträgliche Unternehmenssteuerreform gefordert (Artikel). Ohne dies sei das Vertrauen in eine neue Vorlage nicht zu gewinnen, so der SSV-Vorstand. Nun hat er seine Erwartungen an die Steuervorlage 17 – so die Bezeichnung der neuen Vorlage über die Unternehmensbesteuerung – formuliert:

  1. Rasches Vorgehen: Der Vorstand begrüsst, dass der Bundesrat unverzüglich eine neue Vorlage über die Unternehmensbesteuerung aufgleisen will. Die Abschaffung der Sonderstatus sei unbestritten und für die betroffenen Unternehmen sowie auch für Kantone, Städte und Gemeinden brauche es rasch Rechts- und Planungssicherheit.
  2. Einbezug von Städten und Gemeinden: Der Vorstand erachtet es als unverständlich und nicht sachgerecht, dass Bund und Kantone weiterhin an einem Steuerungsorgan ohne Städte und Gemeinden festhalten. Immerhin wurden Städte und Gemeinden zu einer Anhörung über das weitere Vorgehen zur Steuervorlage 17 eingeladen. Die Städte seien bereit, konstruktiv mitzuarbeiten.
  3. Tiefere Steuerausfälle: Für den Vorstand soll die zinsbereinigte Gewinnsteuer nicht mehr in einer neuen Steuervorlage figurieren. Weiter soll die Patentbox gemäss der Botschaft des Bundesrates definiert werden (ohne explizite Erwähnung von Software). Aufwände für Forschung und Entwicklung sollen zu lediglich 100 Prozent abgezogen werden. Zugleich soll eine Entlastungsgrenze für beide Instrumente in der Grössenordnung zwischen 60 und 80 Prozent vorgesehen werden.
  4. Höhere Gegenfinanzierung: Der Vorstand spricht sich für eine Dividendenbesteuerung von mindestens 70 Prozent aus.
  5. Mehr Transparenz: Für den Vorstand müssten die Eckwerte der Verordnungen zur Umsetzung der Steuervorlage vorgängig bekannt sein. Weiter fordert der Vorstand die Kantone auf, die jeweilige Umsetzung ebenfalls zu diesem Zeitpunkt offen zu legen, damit klar sei, womit gerechnet werden müsse.
  6. Kompensation für Städte und Gemeinden: Der Vorstand fordert, dass die Kantone gesetzlich aufgefordert werden, die betroffenen Städte und Gemeinden an den Ausgleichszahlungen des Bundes zu beteiligen. Dazu soll der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer auf mindestens 21,2 Prozent festgesetzt werden.

Wichtige Leitplanken

Er sei überzeugt, dass nur auf dieser Basis ein mehrheitsfähiger Kompromiss ausgearbeitet werden könne, teilt der SSV-Vorstand mit. Die unbestrittene Abschaffung der Sonderbesteuerungsregelung werde transparenter und berechenbarer abgefedert als mit der bisherigen Vorlage. Mit Blick auf den interkantonalen Steuerwettbewerb seien diese Leitplanken wichtig. Zugleich liessen sich die vom Bundesrat definierten Ziele der Reform – internationale Akzeptanz, kompetitive Steuerbelastung und ergiebige Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden – erreichen. (mgt/sda/nsi)

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