12:22 KOMMUNAL

Diskriminiert durch die Gemeindeversammlung

Teaserbild-Quelle: Bild: eurok/flickr.com

Welche Einwandererinnen und Einwanderer werden von den Schweizer Gemeinden eingebürgert und welche nicht? Entscheiden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger anders als gewählte Politiker? Um diese Fragen zu beantworten, haben zwei Politikwissenschaftler die zwischen 1990 und 2010 gefällten Einbürgerungsentscheide von über 1400 Schweizer Gemeinden ausgewertet.

1990 setzten stolze 80 Prozent der Gemeinden bei der Einbürgerung auf die direkte Demokratie: Die Stimmbürger stimmten an der Urne oder an der Gemeindeversammlung über die Gesuche ab. 2003 erklärte das Bundesgericht ablehnende Entscheide an der Urne für unrechtmässig. In der Folge wechselten viele Gemeinden vom direkt-demokratischen zum repräsentativ-demokratischen System und übertrugen den Einbürgerungsentscheid dem Gemeinderat, dem Parlament oder einer spezialisierten Kommission. Nur noch rund 30 Prozent der Gemeinden bürgern heute per Gemeindeversammlung ein.

Verdoppelte Einbürgerungsrate

Von den untersuchten 1400 Gemeinden nahmen rund 600 einen Systemwechsel vor. Die Folgen waren frappant: Im ersten Jahr nach dem Wechsel stieg die Einbürgerungsrate sprunghaft an – im Schnitt um 50 Prozent, im zweiten Jahr und in der folgenden Zeit um weitere 50 Prozent. Die Rate verdoppelte sich also, in absoluten Zahlen von zwei auf vier Prozent der in der Schweiz lebenden Ausländer, welche die formalen Kriterien (unter anderem die Aufenthaltsdauer) für eine Einbürgerung erfüllen. «Ohne den Wechsel wären zwischen 2005 und 2010 rund 12 000 Immigranten weniger eingebürgert worden», sagt Dominik Hangartner, Co-Autor der Studie.

Diskriminierte Türken und Ex-Jugoslawen

Besonders stark wirkte sich der Systemwechsel auf die Einbürgerungschancen von Einwanderern aus der Türkei und aus Ex-Jugoslawien aus. Während ihre Einbürgerungsrate im ersten Jahr um 68 respektive um 75 Prozent stieg, erhöhte sich dieser Wert für Italiener und Deutsche nur um 6 beziehungsweise 34 Prozent. Das deutet darauf hin, dass Türken und Ex-Jugoslawen bei Entscheiden an Urne oder Gemeindeversammlung systematisch benachteiligt sind.

Weiter untersuchten die Forscher Einbürgerungsentscheide von 44 Gemeinden an der Urne zwischen 1970 und 2003. Das Resultat: Faktoren wie Integrationsstatus, Sprachkenntnisse oder Aufenthaltsdauer spielten kaum eine Rolle. Bei vergleichbaren Voraussetzungen erhielten jeder dritte Türke und Ex-Jugoslawe an der Urne einen negativen Entscheid, hingegen nur jeder dreissigste Italiener und Deutsche. Am stärksten war die Diskriminierung in Gemeinden, in denen der Wähleranteil der SVP besonders gross war. In diesen Gemeinden stieg nach dem 2003 erfolgten Systemwechsel auch die Einbürgerungsrate am stärksten.

Stichhaltige Begründungen

Weshalb lehnen Gemeinderäte und Parlamente weniger Gesuche ab als die Stimmbürger? «An der politischen Einstellung liegt es nicht, denn die Gemeinderäte sind kaum linker zusammengesetzt als die jeweilige Wohnbevölkerung», sagt Jens Hainmueller, Co-Autor der Studie. Die Forscher befragten darum über 200 Gemeindeschreiber. Viele gehen davon aus, dass die gewählten Politiker eher eine stichhaltige Begründung haben müssen, um ein Gesuch abzulehnen. Wenn der Entscheid nämlich angefochten wird, droht der erfolgreiche Rekurs auf den gewählten Politiker zurückfallen. Dem anonymen Stimmbürger wäre dies egal.(mgt/aes)

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