15:52 KOMMUNAL

Anzahl Gemeinden mit über 20 Prozent Zweitwohnungen bleibt stabil

Teaserbild-Quelle: Flodur63, eigenes Werk, CC BY-SA 3.0

Die Anzahl der Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 Prozent hat sich 2021 sich im Vergleich zum Vorjahr praktisch nicht verändert. Sie bewegt sich auf dem Niveau des Vorjahres.

Heiligenschwendi

Quelle: Flodur63, eigenes Werk, CC BY-SA 3.0

Wegen neu gebauten Erstwohnsitzen ist der Zweitwohnungsanteil in Heiligenschwendi BE gesunken.

So wurde veränderte sich letztes Jahr in insgesamt fünfzehn Gemeinden der Status: Während in sieben Gemeinden neu ein Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent festgestellt worden ist, sank er in acht Gemeinden der Anteil unter 20 Prozent. Dies zeigen aktuellen Berechnungen des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE).  Die Anzahl der Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent bleibt somit auf dem Vorjahresniveau.

Bei diesen fünfzehn Gemeinden handelt es sich laut ARE meist um kleinere, wenig touristische Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil nahe über oder unter 20 Prozent. Bei kleineren Gemeinden könne schon eine geringe Zu- beziehungsweise Abnahme der Erstwohnsitze und des
Wohnungsangebots den Zweitwohnungsanteil beeinflussen, heisst es in der Medienmitteilung.

Ein Beispiel für eine solche Gemeinde ist Heiligenschwendi im Kanton Bern: Hier gab bei praktisch gleichbleibender Anzahl Wohnungen ein Dutzend neuer Erstwohnsitze den Ausschlag, dass der Zweitwohnungsanteil unter 20 Prozent gesunken ist.

Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent nicht mehr erlaubt

Seit 2013 dürfen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Damit die Zweitwohnungsanteile ermittelt werden können, sind Gemeinden per Zweitwohnungsgesetz (ZWG) verpflichtet, alljährlich ein Wohnungsinventar zu erstellen, indem sie die Wohnnutzungen im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) erfassen. In Kombination mit dem Einwohnerregister lassen sich Erstwohnungen auf diese Weise zuverlässig ermitteln. Freiwillig weisen die Gemeinden auch den Erstwohnungen gleichgestellte Wohnungen aus, etwa Dienstwohnungen oder Wohnungen zu Erwerbs- und Ausbildungszwecken.

Mit diesen Angaben zur Nutzung von Wohnungen kann das ARE den Anteil der Erst - und Zweitwohnungen berechnen. Weil nicht alle Gemeinden die den Erstwohnungen gleichgestellten Wohnungen erfassen, seien die Wohnungsinventare nur beschränkt miteinander vergleichbar, schreibt das ARE. - Das ARE veröffentlicht die Wohnungsinventare jeweils Ende März. (mai/mgt)


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