10:46 KOMMUNAL

Amphibien: Schutz vor den Gefahren der Strasse

Teaserbild-Quelle: Andreas Meyer, «info fauna – karch»

Jedes Jahr werden auf der Laichwanderung zahlreiche Amphibien beim Überqueren von Strassen überfahren. Kantone, Gemeinden und Naturschützer versuchen schweizweit, die Wanderung für die Tiere mit unterschiedlichen Massnahmen sicherer zu gestalten. Dabei hilft eine Datenbank, um Freiwillige für die Betreuung der Amphibienzäune zu finden.

Grasfrösche

Quelle: Andreas Meyer, «info fauna – karch»

Diese Grasfrösche haben die gefahrenreiche Wanderung ans Laichgewässer bereits erfolgreich hinter sich gebracht.

Von Murielle Mermod*

Es ist Ende Februar, die Temperatur misst knapp fünf Grad Celsius und es regnet. Was nach einem bitterem Wintertag klingt, ist für Amphibien der Startschuss für die Wanderung ans Laichgewässer. Die wanderfreudigen Grasfrösche und Erdkröten legen regelmässig 1,5 bis 2,5 Kilometer zwischen Winterquartier und Laichgewässer zurück.

In der dicht besiedelten Schweiz sind sie gezwungen, auch Kantons- und Gemeindestrassen zu überqueren. Sie gehen ein hohes Risiko ein, unter die Räder zu kommen. Die Strassenmortalität ist mit ein Grund, weshalb Amphibienpopulationen seit Jahrzehnten abnehmen. Nicht nur die adulten Tiere werden überfahren, sondern später im Jahr auch die vom Gewässer abwandernden, noch winzigen Jungtiere. Ohne Gegenmassnahmen werden Populationen im schlimmsten Fall ausgelöscht.

Nur mit Freiwilligen möglich

Über 160 000 Amphibien werden schweizweit jedes Jahr von Freiwilligen über die Strassen getragen. 2017 waren es rund 70 000 Erdkröten, 54 000 Grasfrösche, 23 000 Bergmolche sowie 13 000 andere oder nicht näher bestimmte Arten. Diese Zahlen beziehen sich auf die Fangstatistiken, welche der Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz («info fauna – karch») gemeldet werden.

In ihrer Datenbank zählt die Koordinationsstelle 500 Standorte mit temporären Schutzmassnahmen, welche von abendlichen «Patrouillen» in Wohnquartieren bis zu mobilen Amphibienschutzzäunen reichen. Ohne die Mithilfe von Freiwilligen wären diese Schutzmassnahmen aber nicht möglich. An einigen Standorten retten die Helfer jährlich über 10 000 Amphibien.

Nicht alle Zugstellen, wie die Standorte mit Amphibienwanderungen in der Fachsprache genannt werden, sind mit mobilen Zäunen ausgerüstet. An einigen Standorten sind Rettungsaktionen nicht möglich. Zum Beispiel bei extrem steilen oder felsigen Strassenborden, oder wenn in abgelegenen Regionen schlicht Helfer für die Patrouillen oder die Zaunbetreuung fehlen.

Besonders bei grossen Amphibienpopulationen und hohem Verkehrsaufkommen reichen temporäre Massnahmen nicht aus, welche nur die Laichwanderung der erwachsenen Tiere schützen. Die zurückwandernden Adulten sowie die frisch metamorphosierten Fröschchen sind nicht geschützt. Wenn immer möglich werden deshalb grosse Zugstellen mit mehreren tausend Tieren mit Amphibien- oder Kleintiertunnels ausgestattet.

So werden einerseits die adulten Amphibien auf der Laichwanderung, aber auch der abwandernde Nachwuchs geschützt. Ausserdem können nicht nur Amphibien, sondern auch Marder, Füchse, Igel, Katzen und weitere Arten die Strasse gefahrlos unterqueren.

Amphibienzugstellen

Quelle: «info fauna», Swisstopo 2018

Bekannte Amphibienzugstellen in der Schweiz sind auf einer Karte zusammengefasst.

Neue Amphibien-Zugstelle

Wird ein Standort mit überfahrenen Amphibien festgestellt, muss zuerst die Situation vor Ort abgeklärt werden. In welche Richtung wandern die Amphibien? Wo befinden sich Winterquartier und Laichgewässer? Wie viele Amphibien wandern und welcher Anteil wird überfahren? Beobachtungen von Anwohnern oder Mitgliedern des Natur- und Vogelschutzvereins sind dabei hilfreich.

Die Zuständigkeit des Amphibienschutzes liegt bei der für die Strasse zuständigen Behörde. Bei Kantonsstrassen müssen die kantonale Naturschutzfachstelle und das Kreis- respektive das Tiefbauamt beigezogen werden, bei Gemeindestrassen bleibt die Gemeinde verantwortlich.

Welche Schutzmassnahme am sinnvollsten ist, hängt von der lokalen Gegebenheit, der Verkehrsdichte, der Populationsgrösse, dem Artenspektrum und den finanziellen und personellen Ressourcen ab. Fachliche Unterstützung für die Schutzmassnahmen erhalten Gemeinden bei der regionalen Vertretung der «info fauna – karch».

Meist wird vorerst eine temporäre Massnahme durchgeführt, um Bestandesrückgänge zu verlangsamen und das Ausmass der Wanderungen abzuschätzen. Folgende Massnahmen stehen zur Verfügung:

  • Aufstellen eines mobilen Amphibienzauns: Während der Hauptwanderzeit wird ein Amphibienzaun mit Fangeimern entlang des Strassenbordes aufgestellt. Die in die Eimer gefallenen Amphibien müssen jeden Morgen auf der anderen Strassenseite freigelassen werden. Meist übernehmen Freiwillige diese Kontrollen. Die Anzahl und das Artenspektrum werden protokolliert und liefern Angaben, ob die Populationsgrösse mit den Schutzmassnahmen stabil bleibt. Der Aufwand für die Betreuung des Zauns ist hoch.
  • Patrouillieren: In Quartieren ist das Aufstellen eines Zaunes aufgrund von Ein- und Ausfahrten oft nicht möglich. In regnerischen Frühlingsnächten sammeln Anwohner die Amphibien mithilfe eines Eimers ein und lassen sie am Laichgewässer frei. Der Aufwand für die Freiwilligen ist hoch und der Schutz der Amphibien nicht immer ausreichend.
  • Sperren von Nebenstrassen mit Barrieren: Während der Hauptwanderzeit von Anfang März bis Mitte April wird der Strassenabschnitt gesperrt oder eine Schranke sperrt zwischen 19 Uhr und 6 Uhr die Durchfahrt für den motorisierten Verkehr. Die Sperrung und die Umfahrungsmöglichkeiten müssen der Bevölkerung signalisiert und kommuniziert werden. Diese wirksame Massnahme ist mit geringem Aufwand verbunden.

Das alleinige Aufstellen eines Amphibienwarnschildes trägt nicht zum Schutz der Amphibien bei. Es hilft jedoch, Automobilisten auf Helfer aufmerksam zu machen.

Die häufigste Massnahme ist das Aufstellen eines mobilen Amphibienzaunes. Die Anschaffungskosten für den Zaun in der Grössenordnung von einigen hundert bis tausend Franken übernehmen in der Regel die Gemeinde oder die kantonale Naturschutzfachstelle. Verglichen mit baulichen Schutzmassnahmen und angesichts des Kosten-Nutzen-Verhältnisses und der grossen Freiwilligenarbeit ist der finanzielle Aufwand als gering einzustufen.

Fangeimer täglich leeren

An den meisten Zugstellen montieren Mitarbeiter des kantonalen Tiefbauamtes oder des kommunalen Werkhofs, manchmal gemeinsam mit Freiwilligen, ab Ende Februar oder Anfang März den Amphibienzaun und graben die Fangeimer ein. Die Fangeimer müssen nun jeden Morgen geleert werden, bei gutem Wanderwetter zusätzlich abends. Meist finden sich naturinteressierte Personen, Naturschutzvereine oder Lehrpersonen mit Schülern, welche diese Aufgabe während der folgenden vier bis acht Wochen übernehmen. Die Koordination der Freiwilligeneinsätze übernimmt häufig eine lokale Person.

Einige Gemeinden würdigen das Engagement der Freiwilligen mit einem gemeinsamen Abschlussabend oder einer Exkursion. Nach Abschluss der Laichwanderung wird das Material im Werkhof oder beim Kreis- oder Tiefbauamt eingelagert.

Wie finden Gemeinden Helfer?

Was kann eine Gemeinde tun, wenn sich nicht genügend Helfer melden? Die Koordinationsstelle «info fauna – karch» führt eine Datenbank mit allen bekannten Zugstellen in der Schweiz. Diese hilft, Helfer zu vermitteln. Mit einem Login kann die Gemeinde respektive der Zugstellenbetreuer online angeben, ob Helfer gesucht werden. Ein weiterer Vorteilist, dass die Wanderzahlen selber in die Datenbank eingegeben werden können und alle Helfer immer auf dem aktuellen Stand sind.

Die Datenbank ist aber nicht nur ein Hilfsmittel für die Vermittlung von Helfern an Zugstellen. Sie ist bei der Planung im Strassenbau genauso wertvoll, denn langfristig ist die Installation von permanenten Kleintiertunnels sinnvoll: Die Zugstellendatenbank zeigt Konfliktstellen auf und gibt die Populationsgrösse und deren Entwicklung an. Dies hilft, den gesetzlich verankerten Amphibienschutz bei Strassensanierungen rechtzeitig zu berücksichtigen und Projektverzögerungen zu vermeiden.

* Murielle Mermod ist Biologin und arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz der Schweiz («info fauna – karch») im Fachbereich Amphibien.

Amphibien sind geschützt

Ein «Amphibienmassaker» fordert nicht nur aus tierschützerischer Sicht zum Handeln auf. Die Amphibien wie auch ihre Lebensräume sind in der Schweiz bundesrechtlich durch das Natur- und Heimatschutzgesetz und dessen Verordnung geschützt (Art. 18 NHG, Art. 20 NHV). 70 Prozent der Amphibienarten sind gefährdet, das heisst sie stehen auf der Roten Liste (Rote Liste 2005).

Die Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz der Schweiz («info fauna – karch») berät Kantone, Gemeinden und Privatpersonen bezüglich Amphibienschutz und Zugstellen.

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