16:08 KOMMUNAL

Ausbau des Stromnetzes kostet rund 18 Milliarden

Ob mit oder ohne Atomausstieg: Das alternde Stromnetz muss erneuert werden um eine stabile Energieversorgung zu gewährleisten. Schon heute gelangt gelangt das Netz regelmässig an seine Leistungsgrenzen, schreibt das Energiedepartement (UVEK). Laut der Sprecherin des Bundesamtes für Energie, Marianne Zünd, steht nur der kleinste Teil des Netzausbaus im Zusammenhang mit dem Atomausstieg.

Künftig werden die Stromflüsse zwischen Kraftwerken und Steckdose komplexer, da immer mehr kleine, dezentrale Anlagen Strom produzieren werden. Das Zusammenspiel zwischen Produktion und Verbrauch müsse trotz der zunehmenden Einspeisung von unregelmässig anfallendem Strom aus erneuerbaren Energien stabil gesteuert werden, hält das UVEK fest. Dies sei nur möglich, wenn Übertragungsnetz und Verteilnetze rasch erneuert und ausgebaut würden.

Grosser Ausbaubedarf

Allein beim Übertragungsnetz schätzt das Bundesamt für Energie die Kosten der Ausbauprojekte bis 2050 auf 2,3 bis 2,7 Milliarden Franken. Zusätzlich fallen bis 2030 rund 4 Milliarden Franken für dessen Erneuerung an. Bei den Verteilnetzen geht der Bund bis 2050 von einem noch höheren Ausbaubedarf aus: Die Kosten betragen je nach Szenario zwischen 3,9 und 12,6 Milliarden Franken. Diese könnten durch intelligente Steuerungen reduziert werden, schreibt das UVEK. Insgesamt beliefen sich die Kosten für den Netzausbau ohne Erneuerungsmassnahmen bis 2050 auf 6,2 bis 15,3 Milliarden Franken.

Beschwerdemöglichkeiten einschränken

Schon das Ausbauvorhaben «strategisches Netz 2015» ist allerdings laut Zünd «weit weg von der Realisierung». Hauptgrund sind die zahlreichen Einsprachen: Praktisch gegen jede geplante Hochspannungsleitung regt sich Widerstand. Um das Stromnetz rasch ausbauen zu können, will der Bundesrat nun die Bewilligungsverfahren beschleunigen - und die Beschwerdemöglichkeiten einschränken. Beschwerden bis ans Bundesgericht sollen nur noch bei «Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung» möglich sein. Der Weg ans Bundesgericht stünde damit nur noch für neue, bisher nicht entschiedene grundsätzliche rechtliche Fragestellungen offen. Ferner sollen Regelfristen für die Gesamtverfahrensdauer und die einzelnen Verfahrensschritte festgelegt werden. Die erforderlichen Gesetzesänderungen will der Bundesrat im Sommer im Rahmen der Energiestrategie 2050 in die Vernehmlassung schicken.

Was ist ein Smart Grid?

Die neue Netzstrategie dürfte laut Zünd zahlreiche weitere Regelungen erfordern. Da das Stromnetz eine Infrastruktur von nationalem Interesse darstellt, soll das Parlament Leitlinien erlassen. Dazu gehören Vorgaben zu Funktionalität und Auslegung, zur internationalen Anbindung, zur Beteiligung an den paneruopäischen Strom-Autobahnen sowie zu Smart Grid (intelligentes Netz). Das Parlament werde vieles definieren müssen, sagte Zünd – angefangen bei der Frage, was ein intelligentes Stromnetz überhaupt sei. Der Begriff «Smart Grid» umfasst die Vernetzung und Steuerung von Stromerzeugern, Speichern, elektrischen Verbrauchern und Netzbetriebsmitteln in Übertragungs- und - verteilungsnetzen. In den nächsten Tagen will der Bund eine Studie zu den Herausforderungen vorlegen, die sich in diesem Zusammenhang stellen. (sda/aes)

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