Waadtländer Windparkprojekt Sur Grati kann nach jahrelangem Rechtstreit gebaut werden
Das Bundesgericht beendete einen beinahe endlos andauernden Rechtststreit um den geplanten Windpark Sur Grati zwischen Vallorbe und Romainmôtier: Es hat die Beschwerde der Vereinigung Paysage-Libre Vaud gegen die Baubewilligung für das Kraftwerk abgewiesen. – Projektstart für das Bauvorhaben war vor 17 Jahren gewesen.
Bei dem Projekt geht es um sechs Windkraftanlagen mit einer maximalen Höhe von 210 Metern, einschliesslich Rotorblättern. Sie sind auf Weiden des Bergkamms auf einer Strecke von etwa 2,5 Kilometern vorgesehen. Das Produktionspotenzial wird je nach gewähltem Modell auf 44,5 bis 49,2 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr geschätzt, was dem Verbrauch von rund 11'000 Haushalten entspricht.
Bauarbeiten für den Windpark starten demnächst
Nach dem Entscheid des Bundesgerichts kann mit der Realisierung demnächst begonnen werden: In einer ersten Etappe soll bis zum 30. Juni der Boden abgetragen werden. Nach Angaben der Gemeinde Vallorbe dauern die Arbeiten insgesamt 18 bis 24 Monate. Die Träger des Projekts - die Gemeinden Premier, Vallorbe, Vaulion und das Unternehmen «VOé éole» - zeigten sich in einem Communiqué erfreut darüber, das Projekt nun vorantreiben zu können. «Wir sind natürlich zufrieden mit diesem Ergebnis», wird der Gemeindepräsident von Vallorbe, Stéphane Costantini, in der Medienmitteilung zitiert.
Konkret hatte die Landschaftsschutzorganisation ihre Beschwerde gegen ein Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts vom April 2024 erhoben, das ihnen ein Beschwerderecht abgesprochen hatte. - Über das Bundesgerichtsurteil orientierte hat Gemeinde Vallorbe in einer Medienmitteilung orientiert, dies hatte die Zeitung «La Région» heute Freitag berichtet. (mai/sda)