Bundesgericht: Modellflug-Verein Stetten AG verliert sein Fluggelände
Der Modellflug-Verein Stetten AG muss sein seit 1989 genutztes Fluggelände in der Landwirtschaftszone aufgeben. Die bisher fehlende Baubewilligung kann nicht erteilt werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Vereins abgewiesen.
Die ersten Flugzeuge der Mitglieder des Modellflug-Sportvereins Stetten hoben im Herbst 1989 ab. 1992 erteilte der Stetter Gemeinderat eine Betriebsbewilligung. Dem kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt wurde «viele Jahre später zugetragen», dass das Gelände immer häufiger genutzt werde und ein mobiles WC sowie ein Unterstand installiert worden seien. Dies geht aus einem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Der Gemeinderat verlangte im Sommer 2019 vom Verein, ein Baugesuch einzureichen, was dieser tat. Die Einwendungen einer Erbengemeinschaft und einer Einzelperson gegen das aufgelegte Gesuch wurden schliesslich vom Aargauer Verwaltungsgericht gutgeheissen. Es kam zum Schluss, dass der Modellflugplatz weder mit den Vorgaben für den Landschaftsschutz noch mit dem Gewässerschutz vereinbar sei und eine Baubewilligung deshalb ausser Betracht falle.
Eingedolter Bach
Wie das Bundesgericht festhält, scheitert das Vorhaben bereits beim Gewässerschutz. So befinde sich ein grosser Teil des umstrittenen Geländes im Gewässerraum des Torfmoosbaches. Der Bach sei derzeit zwar eingedolt und die Gemeinde verfüge noch nicht über eine rechtsgültige Gewässerraumausscheidung. Ziel davon ist es, die Gewässer wieder an die Oberfläche zu holen und zu revitalisieren.
Dies ändert laut dem höchsten Schweizer Gericht jedoch nichts daran, dass die Bestimmungen für den Gewässerschutz nur standortgebundene Bauten oder solche mit öffentlichem Interesse zulassen, wie Brücken oder Wanderwege. Ein Modellflugplatz sei hingegen nicht auf einen Standort im Gewässerraum angewiesen. (sda)
(Urteil 1C_199/2023 vom 12.5.2025)