16:28 BAUBRANCHE

Das Veloweggesetz ist auf Kurs

Teaserbild-Quelle: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt, pixelio.de

Bis 2027 müssen Kantone und Gemeinden ein zusammenhängendes Velowegnetz planen– eines für den Alltags- und eines für den Freizeitverkehr. Dazu sind vom Veloweggesetz verpflichtet. Laut einer aktuellen Zwischenbilanz des Bundesamts für Strassen (Astra) läuft das Projekt nach Plan.

Veloparkplatz

Quelle: Simone Lütgert, pixelio.de

Bessere, angenehmere Wege und vor allem mehr Wege fürs Velo - dafür soll das Veloweggesetz sorgen.

Das Veloweggesetz gilt seit 2023 und verpflichtet die Kantone und Gemeinden nicht nur dazu ihre, ihre Velowegnetze bis Ende 2027 in Plänen festzuhalten, sondern diese auch bis 2042 umzusetzen.  Wie eine Zwischenbilanz des Astra in Zusammenarbeit mit Schweiz Mobil, dem Nationalen Netzwerk für nichtmotorisierten Nahverkehr, zeigt, ist die Umsetzung auf gutem Weg. Fast alle Kantone hätten eine zuständige Fachstelle bezeichnet, in 20 Kantonen seien deren Aufgaben bereits konkret definiert, schreibt das Astra. Lediglich in Appenzell Innerrhoden befindet sich die Organisation einer Fachstelle noch in Planung.

Wie das Astra weiter mitteilt, werden mit dem Veloweggesetz in vielen Kantonen auch gesetzliche Anpassungen notwendig. Dabei geht es zum Beispiel um die Klärung der Zuständigkeiten für oder die Finanzierung von Velowegen. In der Mehrheit der Kantone sind diese Anpassungen bereits erfolgt. Nur vier Kantone – Neuenburg, Aargau, Obwalden und Appenzell Ausserrhoden -  befinden sich noch in einer Abklärungsphase, ob es überhaupt rechtliche Änderungen braucht. Bis 2027 sollen alle nötigen Anpassungen abgeschlossen sein.

Netzplanung kommt planmässig voran

Auch bei der Netzplanung stellt der Bericht «ein erfreuliches Bild» fest: In fast allen Kantonen sei die Festsetzung über den Richtplan erfolgt. Nach aktuellem Stand würden 23 Kantone ihre Netzpläne bis 2027 verbindlich genehmigen, nur in zweien werde die Genehmigung voraussichtlich später erfolgen. Auffällig ist laut dem Bericht ausserdem, dass viele Kantone auch Netzpläne für den Mountainbike-Verkehr vorsehen.
Die nächste grosse Herausforderung ist nun die konkrete Projektierung, Finanzierung und Realisierung der Veloverbindungen bis 2042. 

Neben Kantonen und Gemeinden trägt auch der Bund trägt seinen Teil bei – etwa indem er Planungshilfen bereitstellt und den Langsamverkehrsverbindungen auf den Nationalstrassen zweiter und dritter Klasse baut, aber auch für Verkehrsentflechtungen an den Autobahnanschlüssen sorgt. Des Weiteren ist der Bund gemäss Veloweggesetz, die Öffentlichkeit über die Bedeutung von Velowegnetzen zu informieren: Dazu hat das Astra vergangenes Jahr mit der  «Roadmap Velo» eine digitale Austausch- und Informationsplattform für Akteurinnen und Akteure im Velobereich lanciert. (mgt/mai)

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