12:01 CORONA-VIRUS

Zürcher Regierung gegen vollständige Schliessung von Baustellen

Teaserbild-Quelle: Pascale Boschung

Die Zürcher Regierung ist gegen eine flächendeckende Schliessung von Baustellen, wie sie von der Gewerkschaft Unia in einer Petition gefordert wird. Die Wirtschaft dürfe auch in der Corona-Krise nicht komplett zum Stillstand kommen, findet die Exekutive.

Zürich, Symbolbild.

Quelle: Pascale Boschung

Krane in Zürich (Symbolbild).

Die Regierung ist sich der Problematik auf den Baustellen bewusst, wie die Volkswirtschaftsdirektion am Dienstag im Auftrag der Kantonsregierung in einer Mitteilung schrieb. Eine vollständige Schliessung aller Baustellen sei jedoch nicht verhältnismässig.

Die Volkswirtschaftsdirektion erachtet es als «überaus wichtig, dass in der Corona-Krise die Wirtschaft nicht gänzlich lahmgelegt wird». Die unnötige Schliessung von Firmen oder Baustellen will sie vermeiden.Die bestehenden behördlichen Anweisungen seien die wirksamsten Massnahmen zur Verzögerung der Ansteckungswelle und damit zur Verhinderung der Überlastung des Gesundheitssystems, heisst es in der Mitteilung.

Arbeitgeber in der Pflicht

Die Volkswirtschaftsdirektion verweist darauf, dass Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie verpflichtet sind, die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Dies gelte auch für die Baustellen. Wenn das nicht garantiert werden könne, dürften Angestellte nicht mehr beschäftigt werden. Die Baustellen im Kanton Zürich würden regelmässig kontrolliert. (sda)

Schutzmassnahmen auf der Baustelle

Informationen und Checklisten

Benutzt jeder Mitarbeiter sein eigenes Arbeitswerkzeug? Diese und weitere Fragen listet dieChecklistefür Baustellenim Zusammenhang mit dem Corona-Virus auf, die das Seco zusammengestellt hat. Daneben wurde auchein Merkblattmit allgemeinen Informationen zum Schutz vor dem Corona-Virus am Arbeitsplatz herausgegeben.

Ebenfalls ausführlich zum Schutz vor dem Virus und zu juristischen Fragen informiert der SIAauf seiner Websiteund bietet unter anderemzwei Informationsblätterzum Download an.Das eine thematisiert dierechtliche Situation, vor allem aus Arbeitnehmersicht.Das zweite Factsheet behandeltBaustellenschliessungen. Erstellt hat es dieSIA zusammen mit der Usic.

Auch die Usic hat auf ihrer Website einen Bereich mit Infos zum Corona-Virus eingerichtet. Die Informationen werden laufend aktualisiert:www.usic.ch/de/leistungen/corona.

Was im Bauwerkvertrag nach SIA-118 bei Baubehinderungen und Terminverzug gilt, beantwortet Baurechtsexperte Thomas Rischhier.

Hotlines

  • Die Suva hat eineHotlinefür Fragen rund um den Schutz von Arbeitnehmern vor dem Coronavirus eingerichtet; Sie ist von 8 bis 17 Uhr unter041 419 60 00 erreichbar.
  • Für rechtliche Fragen hat der SIA eine telefonische Kurzauskunfteingerichtet. Weitere Infos unter:www.sia.ch/de/coronavirus/informationen/beratung/

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