Zürcher Rathaus: Kanton zieht Urteil von Baurekursgericht weiter
Der Kanton zieht den Entscheid des Baurekursgerichts hinsichtlich Umbauplänen des Zürcher Rathauses an das Verwaltungsgericht weiter. Das Gericht hatte den Rekurs des Heimatschutzes gegen die Schutzverfügung des Kantons grösstenteils gutgeheissen.
Quelle: Juliet Haller, Baugeschichtliches Archiv
Wird ein Fall für das Verwaltungsgericht: Das Zürcher Rathaus.
Das Zürcher Rathaus soll nach Plänen des Kantons saniert und umgebaut werden. Der Kantonsrat und der Regierungsrat hatten sich dafür ausgesprochen, dass die Decke des Ratssaals an ihre ursprüngliche Stelle von 1694 zurückversetzt wird. Damit sollte im zweiten Obergeschoss mehr Platz für einen zeitgemässen Ratssaal geschaffen werden.
Das zwischen 1694 und 1698 errichtete Rathaus steht aber unter dem Schutz des Bundes und ist im kantonalen Inventar als Schutzobjekt von kantonaler Bedeutung aufgeführt. Wie die kantonale Baudirektion am Dienstag mitteilte, prüfte der Kanton deshalb den Schutzumfang und nahm eine Abwägung aller Interessen vor.
Im Hinblick auf die geplanten Eingriffe in die Bausubstanz wurden im Rahmen der Planungen Gutachten der verwaltungsunabhängigen kantonalen und eidgenössischen Denkmalpflegekommissionen eingeholt. Diese seien zum Schluss gekommen, dass «das Vorhaben nicht mit den denkmalpflegerischen Interessen vereinbar ist».
Nutzung soll sich Gebäude anpassen
Der Heimatschutz hatte im September 2025 Rekurs gegen die Schutzverfügung erhoben und gefordert, dass das Ende des 17. Jahrhunderts errichtete Gebäude nicht ausgehöhlt werden solle. In seinem Urteil vom 26. Juni hiess das Baurekursgericht den Rekurs grösstenteils gut (BRGE I Nr. 0092/2026) und folgte damit der Argumentation des Heimatschutzes.
Nach Auffassung des Gerichts sowie der kantonalen und eidgenössischen Denkmalpflegekommissionen kämen die geplanten Eingriffe einer teilweisen Auskernung gleich. Die Denkmalschutzinteressen seien höher zu gewichten als die vom Kanton geltend gemachten öffentlichen Interessen; bei einem derart hochkarätigen Schutzobjekt habe sich die Nutzung dem Gebäude anzupassen und nicht umgekehrt.
Kanton zieht Entscheid weiter
Der Kanton habe dem Interesse am Schutz des historischen Gebäudes das öffentliche Interesse an einer zeitgemässen Nutzung gegenübergestellt. Der Schutzentscheid trage der Tradition des Rathauses Rechnung, das seit rund 300 Jahren der Politik von Kanton und Stadt diene, heisst es in der Mitteilung weiter.
Der Entscheid des Baurekursgerichts habe erhebliche Auswirkungen, weil er die künftige Rathausnutzung als zeitgemässes Parlamentsgebäude und «Haus der Demokratie» verhindern würde, schreibt die Baudirektion. Der Regierungsrat habe deshalb entschieden, das Urteil weiterzuziehen und vom Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen.
Aufgrund des laufenden Verfahrens bestehe beim Instandsetzungsprojekt für das Rathaus aktuell keine Planungssicherheit. Bis diese geschaffen ist, ruht die Planung. Der Zürcher Kantonsrat und der Gemeinderat der Stadt Zürich werden ihre Sitzungen weiterhin im provisorischen Rathaus Hard abhalten.(mgt/pb)