10:36 BAUPROJEKTE

Nutzungsplanungen für Ausbau des Windparks Gütsch UR genehmigt

Teaserbild-Quelle: Albinfo wikimedia CC BY 4.0

Der Urner Regierungsrat hat die für den Ausbau des Windparks Gütsch oberhalb von Andermatt nötigen Nutzungsplanungen genehmigt. Die Gemeindeversammlungen von Andermatt und Göschenen hatten diesen bereits im vierten Quartal 2023 zugestimmt.

Windpark Gütsch oberhalb von Andermatt

Quelle: Albinfo wikimedia CC BY 4.0

Aufwind für die Windkraft im Kanton Uri: Der bestehende Windpark Gütsch ob Andermatt kann ausgebaut werden.

Der Windpark Gütsch oberhalb von Andermatt ist seit 2012 in Betrieb und umfasst derzeit vier Windkraftanlagen mit einer durchschnittlichen Jahresleistung von rund 5GWh. Das Elektrizitätswerk Ursern will den Windpark auf dem Gütsch auf 2300 Meter über Meer ausbauen.

Drei der vier Anlagen sollen durch grössere ersetzt werden, eine bleibt erhalten. Zudem ist vorgesehen, drei zusätzliche Windräder zu installieren. Mit dem Ausbau des Windparks soll die jährliche Stromproduktion von fünf auf über 20 Gigawattstunden erhöht werden.

Der Urner Regierungsrat hat nun die Teilrevisionen der Nutzungsplanungen Andermatt und Göschenen genehmigt. Diese sind notwendig für den geplanten Ausbau des Windparks, der sich auf den beiden Gemeindegebieten befindet.

Neue Nutzungszone in Göschenen geschaffen

Die Teilrevision der Nutzungsplanung ermögliche den Ersatz und die Vergrösserung von drei bestehenden Windkraftanlagen, den Bau von drei zusätzlichen Anlagen sowie den Weiterbetrieb einer bestehenden Windkraftanlage, teilte der Regierungsrat am Mittwoch mit.

Mit der Teilrevision der Nutzungsplanung Andermatt werde die dortige Zone erweitert, in der Windkraftanlagen zulässig seien. Auf dem Gemeindegebiet von Göschenen, auf dem es bislang noch kein Windkraftwerk gebe, sei dagegen eine entsprechende Nutzungszone neu geschaffen worden.

Mit der Nutzungsplanung wird erst die Ausdehnung des Windparks festgelegt. Die Detailplanung, darunter die Festlegung der Standorte und die Dimension der einzelnen Windkraftanlagen werden laut Regierungsrat im Quartiergestaltungsplanverfahren festgelegt. (pb/mgt/sda)


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