13:40 BAUPROJEKTE

Bundesgericht: Sanierung des Weissenstein-Bahntunnnels kann starten

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Der 3,7 Kilometer lange Weissensteintunnel auf der Bahnlinie Solothurn-Moutier kann saniert werden. Das Bundesgericht ist nicht auf zwei Beschwerden gegen die Vergabe der Arbeiten eingetreten. Die BLS will im Frühjahr 2024 mit den Sanierungsarbeiten beginnen.

Weissensteintunnel

Quelle: zvg

Der Weissenstein-Bahntunnel kann nach mehrjähriger Verzögerung saniert werden.

Mit dem Entscheid des Bundesgerichts habe man grünes Licht erhalten, die bis ins Jahr 2025 dauernde Sanierung des einspurigen Tunnels in Angriff zu nehmen, teilte die BLS am Mittwoch mit.

Die Lausanner Richter traten nicht auf die zwei Beschwerden ein. Das Bundesgericht hält in den Erwägungen fest, die Beschwerden hätten sich im Ergebnis als «unzulässig» erwiesen. Die aufgeworfen Fragen hätten sich «nicht als erheblich für die Lösung des vorliegenden Falls» erwiesen.

In der Konsequenz bestätigte das Bundesgericht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte im Jahr 2021 eine Beschwerde des unterlegenen Konsortiums um die österreichische Porr-Gruppe und die Aargauer Tunnelsanierungsfirma Fretus gutgeheissen.

Fälschlicherweise an Implenia vergeben

Das Bundesverwaltungsgericht erteilte den Auftrag zugleich an Porr und Fretus. Denn dieses Konsortium habe nach Implenia das günstigste Angebot eingereicht, noch vor jenem des Berner Baukonzerns Marti, hiess es. Dieser Baukonzern war ebenfalls unterlegen und hatte eine eigene Beschwerde eingereicht.

Die BLS habe den Auftrag fälschlicherweise an den Zürcher Baukonzern Implenia vergeben, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Es kam zum Schluss, dass Implenia insgesamt 35,69 Prozent der Leistungen an Subunternehmen vergeben habe.

Damit sei eine Vorgabe der Auftragsausschreibung verletzt worden, wonach höchstens 35 Prozent der Leistungen weitervergeben werden dürften.

Investitionen von 150 Millionen Franken

Während den Sanierungsarbeiten wird der einspurige Weissensteintunnel komplett gesperrt. Die BLS will die Tunnelsperrung nutzen, um die Strecke zwischen Solothurn und Moutier zu sanieren.

Insgesamt investiert die BLS rund 150 Millionen Franken in die Sanierungsarbeiten. Davon sind rund 85 Millionen für die Tunnelsanierung vorgesehen. Der Rechtsstreit um die Arbeitsvergabe führte zu einer mehrjährigen Verzögerung. 

Bus statt Bahn

Während den Bauarbeiten werden die Reisenden mehr Zeit einplanen müssen. Die Strecke nördlich des Tunnels (Moutier bis Gänsbrunnen) ist während den Bauarbeiten durchgängig gesperrt, wie die BLS schrieb. 

Von Moutier Richtung Solothurn fahren die Fahrgäste mit Bahnersatzbussen via Gänsbrunnen über Oensingen und steigen dort auf die Bahn um. Die Strecke südlich des Tunnels (Solothurn bis Oberdorf) wird 2024 und 2025 für je sieben Wochen für den Bahnverkehr gesperrt. Busse ersetzen die Züge. (sda/pb)

(Urteile 2C_636/2022, 2C_637/2022 vom 05.04.2023)

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