Beschwerde gegen drittes Gleis Bellinzona - Giubiasco abgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein drittes Gleis für die Strecke zwischen Bellinzona und Giubiasco TI bestätigt und die entsprechenden Beschwerden abgewiesen.
Quelle: SBB
Die Massnahmen für den Lärmschutz auf der Neubaustrecke sind gemäss Bundesverwaltungsgericht genügend.
Genau 17 Parteien hatten gegen ein drittes Gleis auf der Strecke zwischen Bellinzona und Giubiasco TI Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Kritisiert wurden vor allem die Lärmemissionen: Die Rügen der Beschwerdeführenden richteten sich gegen die Bewertung des Umweltverträglichkeitsberichts, die geplante Höhe der Lärmschutzwände und die Gewährung von Erleichterungen beim Lärmschutz.
Diese Beschwerden hat das Bundesverwaltungsgericht hat nun abgewiesen: Die Methoden zur Beurteilung des Lärms seien gesetzeskonform, heisst es im Urteil. Gleich verhalte es ich mit der Höhe der Lärmschutzwände. Diese sei durch die Nähe zu den drei Burgen von Bellinzona bedingt und könne deshalb nicht erhöht werden. Die Burgen sind Unesco-Stätten und die Stadt ist im Bundesinventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz verzeichnet.
Quelle: SBB
Eine Umfahrung von Bellinzona wurde vom Parlament auf eine unbestimmte Zeit verschoben.
Keine Umfahrung
Die Erleichterungen beim Lärmschutz durften gemäss Gericht gewährt werden, weil keine technisch möglichen und wirtschaftlich tragbaren Massnahmen möglich waren.
Zum Verweis der Beschwerdeführer auf eine mögliche Eisenbahnumfahrung von Bellinzona hält das Gericht fest, dass diese ein Bestandteil des strategischen Entwicklungsprogramms von Bund und der SBB ist. Das Parlament hat diese Alternative auf einen noch nicht bestimmten Zeitpunkt verschoben.
Das Urteil ist indes noch nicht rechtskräftig: Es kann noch beim Bundesgericht als oberster Instanz angefochten werden. (SDA/bk)