Basler Parlament genehmigt Bebauungsplan für Lehenmatt-Areal
Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch den Bebauungsplan zum Areal Lehenmatt Süd genehmigt. Der Entscheid fiel mit 90 zu 1 Stimmen. Auf dem ehemaligen Firmengelände im Breite-Quartier sollen Wohnraum für rund 650 Einwohner sowie 150 Arbeitsplätze entstehen.
Quelle: Haefely AG
Auf dem Haefely-Areal beim Basler St. Jakob-Park soll in den nächsten Jahren ein neues Arbeits- und Wohnviertel entstehen.
Der angestrebte Mix aus Gewerbe, Wohnen und Kultur fand bei allen Fraktionen Zustimmung. Beim besagten Areal gleich in der Nähe des Stadions St. Jakob-Park befindet sich seit 1907 der Hauptsitz des Unternehmens Haefely AG, die in der Hochspannungstechnik tätig ist und ihren Standort in die Region verlegen will.
Dadurch eröffnet sich die Möglichkeit, das bisher geschlossene Firmenareal zu einem gemischt genutzten Wohn- und Arbeitsstandort weiterzuentwickeln, heisst es im Bebauungsplan. Bereits 2012 verkaufte das Unternehmen den südlichen Teil des Areals an die Firma Creafonds, die die bestehenden Gebäude seither an gewerbliche und kulturelle Nutzungen vermietet. Der nördliche Teil gehört noch immer der Haefely AG.
Kaschemme und Altes Kraftwerk sollen bleiben
Zum Areal gehören auch die Kaschemme und das Alte Kraftwerk, beides Lokale für kulturelle Veranstaltungen. Beide Zwischennutzungen sollen nach Angaben auf der Projektwebseite von Creafonds erhalten bleiben. Weiter soll sich das durch die Bahnlinie und die Autobahn A2 begrenzte Areal künftig zum Ufer der Birs hin öffnen.
Geplant sind weiter Neubauten, darunter gemäss Projektwebseite ein L-förmiges Gewerbegebäude, mit dem das Areal in Zukunft gegen den Lärm der Bahnlinie und der Autobahn abgeschirmt werden soll. Dahinter sollen im ruhigeren Bereich Wohnbauten entstehen. Zudem sollen 50 Prozent der Fläche für Freiräume reserviert sein.
Neben den Neubauten sollen 20 Prozent der Bausubstanz bestehen bleiben. Die heutige Planung sieht den Erhalt von zwei Bestandsbauten sowie der historischen Produktionshalle von 1917 vor. Der Mindestwohnanteil beträgt 50 Prozent. Mindestens ein Drittel der Bruttogeschossfläche ist zudem für preisgünstiges Wohnen vorgesehen. (pb/mgt/sda)