15:13 BAUPROJEKTE

Basel-Stadt: Für Bestandsbauten soll Solarpflicht gelten - mit Ausnahmen

Teaserbild-Quelle: 8510670, Pixabay-Lizenz

Künftig soll für Bestandsgebäude im Kanton Basel-Stadt eine Solarpflicht gelten, sodass sich rund 40 Prozent des Stromverbrauchs decken lassen. Ausgenommen sind Dachflächen von weniger als 100 Quadratmetern und Fassaden. Dies sieht die nun überarbeite Solaroffensive vor.

Heute Freitag hatte Umweltdirektor Kaspar Sutter (SP) den entsprechenden Regierungsratschlag präsentiert, der nach der Vernehmlassung einige Anpassungen erfahren hat. Der überarbeitete Ratschlag hält zudem fest, dass auch Kulturdenkmäler von der Pflicht ausgenommen sind. Dies gilt ebenso für Teilflächen, die anderweitig genutzt werden, etwa für Terrassen oder Dachbegrünungen. 

Zubau-Ziel neu 500 statt 790 Gigawattstunden pro Jahr

 Geregelt ist nun auch die Ersatzabgabe: Wer auf seiner Liegenschaft keine Photovoltaik-Anlage baut, zahlt in einen Förderabgabefonds ein. Für jede fehlende Kilowatt PV-Leistung ist eine Abgabe von 1500 Franken zu entrichten. Weil die Ersatzabgabe auf einen geringeren Betrag begrenzt werde, als durch die Erfüllung der Pflicht, entstehenden Kosten, ist sie gemäss Ratschlag rechtmässig. In der überarbeiteten Version ist zudem eine Härtefallregelung für Hauseigentümer mit Liquiditätsproblemen vorgesehen.

Ausserdem soll der Kanton bis ins Jahr 2040 statt nur bis 2030 Förderbeiträge für die Installation von Photovoltaik-Anlagen zahlen. Ferner hat die Regierung das Zubau-Ziel angepasst. Dieses beträgt nun 500 statt 790 Gigawattstunden pro Jahr. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der jährliche Zubau punkto Energiegewinnung zeitweise verfünffacht werden, wie es im Ratschlag heisst.

PV-Anlagen-Verbot in historischen Ortskernen von Basel, Riehen und Bettingen fällt

Weiterhin im Ratschlag enthalten sind Kernelemente wie der erleichterte Bau von Solarpanels. So fällt das Verbot von PV-Anlagen in den historischen Ortskernen von Basel, Riehen und Bettingen. Dort braucht es ein Baubewilligungsverfahren, ebenso bei Kulturdenkmälern und bei Fassaden in Schonzonen. In anderen Zonen soll künftig eine Meldung anstelle eines Bewilligungsverfahrens ausreichen. 

Während bei Neubauten PV-Anlagen bereits vorgeschrieben sind, soll die Solaroffensive bei privaten Bestandsgebäuden das Potenzial ausschöpfen - dies mit einer Übergangsfrist von 15 Jahren nach Inkrafttreten der neuen Regelung.  So ist etwa bei einer Dachsanierung der Einbau von Solarpanels obligatorisch. Dabei ist die Solaroffensive auch Teil der kantonalen Klimaschutzstrategie mit dem Netto-Null-Ziel bis 2037.

Insgesamt gibt es gemäss Solarkataster fast 35'000 Objekte mit Flächen, die für die PV-Nutzung gut geeignet sind, wie es im Ratschlag heisst. Dabei handelt es sich um 3,7 Millionen Quadratmeter Dach- und 2,7 Millionen Quadratmeter Fassadenfläche. Würden alle genutzt, könnte theoretisch rund 77 Prozent des heutigen Stromverbrauchs im Kanton gedeckt werden. Da aber aus technischen und Sicherheitsgründen nicht alle diese Flächen belegt werden können, kommt die Regierung auf eine Berechnung von 40 Prozent.

"Es gab intensive Diskussionen bei der Vernehmlassung", sagte Sutter. Insgesamt gingen 33 Stellungnahmen von Parteien, Verbänden und Organisationen ein. Der Grosse Rat hat über die Gesetzesänderung zu entscheiden.  Der Hauseigentümerverband Basel-Stadt (HEV) begrüsste am Freitag in einer Medienmitteilung die Befreiung von der Solarpflicht für kleine Gebäude. Allerdings ist er nicht damit einverstanden, dass die Pflicht bei Bestandsbauten generell stehen bleibt. (sda/mai)


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