Winterthur muss Schutz der Brunnergut-Überbauung vertieft abklären
Die Stadt Winterthur muss die Entlassung der Wohnüberbauung Brunnergut aus dem kommunalen Inventar schutzwürdiger Bauten nochmals überprüfen. Dies hat das Baurekursgericht des Kantons Zürich entschieden.
Quelle: Zürcher Heimatschutz ZVH
Die Stadt Winterthur muss den Schutz der Brunnergut-Überbauung vertieft abklären.
Gegen die Entlassung zur Wehr gesetzt hatte sich der Zürcher Heimatschutz (ZVH). Er kritisierte die Mangelhaftigkeit der gutachterlichen Abklärungen, wie aus einer Mitteilung des ZVH vom Dienstag hervorgeht. Nun gab das Baurekursgericht dem Heimatschutz recht und wies die Stadt Winterthur an, nochmals über die Bücher zu gehen. Der Entscheid sei noch nicht rechtskräftig.
Laut Medienmitteilung hatte sich die Stadt Winterthur bei ihrem Entscheid lediglich auf das Gutachten der Kantonalen Denkmalpflegekommission (KDK) und die im Laufe des Verfahrens nachgereichten gutachterlichen Ergänzungen gestützt.
Die KDK-Gutachten reichten laut Gericht für die Entlassung aus dem Inventar nicht aus. Der Sachverhalt sei nicht genügend erstellt. Die Richter verlangten daher die Einholung eines weiteren Gutachtens durch eine unabhängige, bisher nicht in die Sache involvierte Fachperson, schreibt der ZVH.
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Die Wohnüberbauung Brunnergut in Winterthur wurde in zwei Etappen zwischen 1954 und 1956 und zu Beginn der 1960er-Jahre erbaut. Laut dem Zürcher Heimatschutz handelt es sich bei der Siedlung um einen «zeittypischen Wohnungsbau, der dem aufkommenden Funktionalismus der Nachkriegszeit zuzuordnen sei».
2024 aus kantonalem Inventar entlassen
2016 wurde die Siedlung ins Inventar der schutzwürdigen Bauten Winterthurs aufgenommen. 2018 folgte die Aufnahme ins kantonalen Inventar der Denkmalpflegeschutzobjekte von überkommunaler Bedeutung. 2024 entliess die Baudirektion des Kantons Zürich die Überbauung aber aus ihrem Inventar.
Wie der ZVH schreibt, hatte das Baurekursgericht zuvor bereits diesen Entscheid zur Einholung eines Ergänzungs- oder Obergutachtens an die Baudirektion zurückgewiesen – gestützt auf den Rekurs des Zürcher Heimatschutzes. Das Gericht habe bereits damals Lücken und Widersprüche im Gutachten der Kantonalen Denkmalpflegekommission bemängelt, heisst es.
Nun beabsichtigte auch die Stadt Winterthur, die Siedlung aus dem kommunalen Inventar zu kippen. Auch gegen diesen Entscheid rekurrierte der Zürcher Heimatschutz. (pb/sda)