Weko untersucht mögliche Submissions-Abreden in Waadt
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat zwei neue Untersuchungen eröffnet. Es geht um zwei private Bauprojekte im Kanton Waadt. Der Weko liegen demnach Hinweise zu allfälligen Submissionsabreden vor.
Es bestehe der Verdacht, dass je zwei Unternehmen ihre Offerten und Preise für die zwei privaten Objekte aus dem Jahre 2023 koordinierten, teilte die Weko am Donnerstag mit. Die Hinweise stammen gemäss Mitteilung aus einem laufenden Verfahren im Kanton Neuchâtel.
Die Weko prüft nun, ob tatsächlich kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen. Diese Untersuchungen dauern voraussichtlich rund ein Jahr und betreffen die Unternehmen Ernest Gabella SA, die Perrin Frères SA sowie die Zuttion Construction SA.
Unschuldsvermutung gilt
Die Weko betont gleichzeitig, dass für die Unternehmen die Unschuldsvermutung gelte. Sprechen sich Anbieter ab, zu welchem Preis sie offerieren und wem sie einen Beschaffungsauftrag zuteilen wollen, treffen sie kartellrechtlich unzulässige Submissionsabreden.
Submissionsabreden erhöhten die Preise, machten Unternehmen ineffizient und wirkten innovationshemmend, heisst es weiter. Sie belasten damit die Wirtschaft und die öffentliche Hand. Die Weko untersuchte in den letzten Jahren mehrere Submissionskartelle. (mgt/pb)