11:23 BAUBRANCHE

Urner Landrat will Schwelle für Solarpflicht bei Gebäuden erhöhen

Teaserbild-Quelle: Ulrike Leone, Pixabay, public-domain-ähnlich

Der Urner Landrat hat sich einstimmig für eine Solarpflicht ab 300 Quadratmetern Gebäudefläche ausgesprochen. Am Mittwoch überwies er das Energiegesetz sowie die dazugehörige Verordnung, welche die Umsetzung regelt.

Obwohl das Urner Stimmvolk im November 2023 das Energiegesetz angenommen hat, ist es noch nicht in Kraft. Grund ist das Referendum gegen die Energieverordnung mit den Ausführungsbestimmungen, die im September 2024 an der Urne von den Stimmberechtigten abgelehnt wurde.

Kernkritik des Referendumskomitees war die Solarpflicht für Gebäude ab 100 Quadratmetern anrechenbarer Gebäudefläche. Das Komitee forderte eine Grenze von 300 Quadratmetern.

Die Regierung hält diese Grenze von 300 Quadratmetern jedoch für nicht mit dem kantonalen Energiegesetz vereinbar, wie sie im Bericht und Antrag an das Parlament darlegte. Würden sie gelten, wären über 90 Prozent der Gebäude von der Pflicht ausgenommen. Um den Volkswillen umzusetzen, schlug der Regierungsrat nun eine Teilrevision vor, welche die Grenze direkt im Gesetz festlegt.

«Unambitioniert» oder «zeitgemäss»

Die Teilrevision kam am Mittwoch im Kantonsparlament grösstenteils gut an. Kritische Stimmen gab es einzig aus den Fraktionen der GLP und der SP/Grünen.

Die GLP stimme dem Antrag der Regierung «zähneknirschend» zu, sagte Luzia Gisler. Nicht aus Begeisterung, sondern «aus staatspolitischer Vernunft». Eine Grenze von 300 Quadratmetern sei energiepolitisch «unambitioniert».

Valentin Schmidt (Grüne) hätte sich einen «mutigeren Entscheid» gewünscht. Er hätte es begrüsst, wenn sich Uri als «schweizweiter Pionier» positioniert hätte.

Mehr Sympathien für die Vorlage zeigten die übrigen Fraktionen. Die FDP wies darauf hin, dass Uri eines der ältesten Energiegesetze der Schweiz habe. Es sei wichtig, dass der Kanton endlich über ein «zeitgemässes» Energiegesetz verfüge.

Flavian Levy (SVP) betonte, die Vorlage respektiere den Volkswillen und stärke die Akzeptanz der kantonalen Energiepolitik. Durch die höhere Grenze von 300 Quadratmetern würden kleine und private Bauprojekte entlastet.

Der Mitte-Fraktion sei es ein zentrales Anliegen, dass auch nach der Streichung der Solarpflicht Solaranlagen unter 300 Quadratmetern gezielt gefördert würden, hielt Alois Gisler fest.

Auf eine zweite Lesung des Geschäfts wird verzichtet, nachdem ein entsprechender Antrag von Walter Tresch (FDP) einstimmig gutgeheissen worden war.

Über die Teilrevision des Energiegesetzes wird die Urner Stimmbevölkerung an der Urne befinden. Die kantonale Energieverordnung untersteht dem fakultativen Referendum. (sda)

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