13:43 BAUBRANCHE

Streit um Swissporarena: Stadt Luzern leitet rechtliche Schritte ein

Teaserbild-Quelle: chrisaliv - Eigenes Werk wikimedia CC BY-SA 3.0

Die Stadt Luzern hat rechtliche Schritte für den vorzeitigen Heimfall der Swissporarena eingeleitet. Der Stadtrat geht von einer «schwerwiegenden Verletzung des Baurechtsvertrags» aus. Das Fussballstadion könnte damit an die Stadt zurückgehen. 

Swissporarena in Luzern

Quelle: chrisaliv - Eigenes Werk wikimedia CC BY-SA 3.0

Swissporarena in Luzern.

Ende Juni habe der Stadtrat Kenntnis erhalten, dass bei Übertragungen von Aktien der Stadion Luzern AG unter dem Verwaltungsratspräsidium Bernhard Alpsteags nicht alles gemäss den Verpflichtungen im Baurechtsvertrag abgewickelt wurde, wie die Stadt in einer Mitteilung vom Dienstag schrieb.

Daraufhin habe die Stadt die Stadion Luzern AG aufgefordert, in Bezug auf die Kaufrechte aufzuzeigen, wie die Übertragungen der Aktien im Detail erfolgt seien. Auch erinnerte sie daran, das allfällige Verletzungen der vertraglichen Pflichten zu einem vorzeitigen Heimfall führen könnten.

Bis zum 24. September seien keine entsprechenden Unterlagen eingegangen. Aufgrund der fehlenden Unterlagen müsse die Stadt davon ausgehen, «dass bei den Aktienübertragungen tatsächlich Kaufrechte missachtet wurden und somit eine schwerwiegende Verletzung des Baurechtsvertrags vorliegt».

Stadt hat Heimfall ausgelöst

Zur Wahrung der öffentlichen Interessen habe der Stadtrat entschieden, den vorzeitigen Heimfall auszulösen, wie es in der Mitteilung weiter hiess. Die Stadt sei jedoch weiter an einem Gespräch und einer gütlichen Einigung interessiert.

Im Oktober 2022 hatte der Verwaltungsrat der FCL Holding AG Bernhard Alpstaeg gebeten, seine Aktienanteile abzugeben. Alpsteag hatte zuvor gegen die sportliche Führung um Präsident Stefan Wolf und Sportchef Remo Meyer ausgeholt und angekündigt, den kompletten Verwaltungsrat austauschen zu wollen.

An der Generalversammlung vom Dezember wurden Alpsteag knapp die Hälfte seines Aktienpakets und seiner Stimmrechte aberkannt. Dieser reichte daraufhin zivilrechtlich Klage ein. Seither tobt ein juristischer Krieg zwischen Alpsteag und der FCL Holding AG.

«Streit zwischen Aktionären» genüge nicht

Die Stadion Luzern AG dementiert in einer Stellungnahme vom Dienstagmittag die Vorwürfe der Stadt Luzern. Bernhard Alpstaeg hätte der Stadt im Juli schriftlich mitgeteilt, dass der seinerzeitige Kauf der Stadionaktien 2019 rechtmässig vollzogen worden sei.

Auch hätte die Stadion Luzern AG der Stadt eine Kopie eines Schreibens an die FCL Holding AG weitergeleitet. Im Schreiben wurde ausgeführt, dass die FCL Holding AG beim seinerzeitigen Verkauf der Stadionaktien an Alpstaeg kein vertragliches Vorkaufsrecht gehabt habe.

Die Stadion Luzern AG beurteilt die rechtlichen Schritte zum vorzeitigen Heimfall des Stadions in der Stellungnahme als «rein juristisch sehr befremdlich». Die vorgebrachten Vorwürfe des Stadtrats könnten keinen Heimfall auslösen.

Ein Heimfall sei nur möglich, wenn eine schwerwiegende Verletzung des Baurechts oder der vertraglichen Bestimmungen vorliege. Indem das Stadion beispielsweise zweckentfremdet würde, es nicht mehr funktionstüchtig sei oder der Konkurs drohe. Ein «Streit zwischen Aktionären» reiche jedoch nicht. (sda)

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