Stahl Gerlafingen soll über 4,5 Mio. vom Kanton Solothurn erhalten
Stahl Gerlafingen wird vom Kanton Solothurn unterstötzt: Die kantonsrätliche Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) hat dem Verpflichtungskredit von 4,589 Mio. Franken zur Unterstützung des gebeutelten Stahlkonzerns zugestimmt.
Damit solle ein Beitrag zur Stabilisierung des Unternehmens geleistet werden, das sowohl für die Region als auch für die ökologische Zukunft der Schweiz von grosser Bedeutung sei, heisst es in der Medienmitteilung.
Hintergrund dafür ist der Umstand, dass seit Jahren die Strompreise in Europa stark ansteigen. Energieintensive Industrien wie die Stahl- und Aluminiumproduktion sind besonders davon betroffen. Deshalb hat der Bund eine befristete Teilentlastung der Netznutzungsgebühren ab Januar 2025 beschlossen, allerdings gilt sie nur für strategisch wichtige Werke. Voraussetzung dafür sind unter anderem eine Standortgarantie, die Erarbeitung eines Netto-Null-Planes bis Ende 2050 mit Einreichfrist bis 31. Dezember 2025 sowie Beschränkungen bei Bonuszahlungen und Gewinnausschüttungen. Auf dieser Basis hat die Stahl Gerlafingen AG beim Regierungsrat Anfang Mai ein Gesuch um Finanzhilfe eingereicht.
Wie es in der Medienmitteilung weiter heisst, stellt
der Bund eine Reduktion der Netznutzungsgebühren in der Höhe von 9,178
Mio. Franken in Aussicht. Allerdings könne die volle Entlastung für
Stahl Gerlafingen nur durch den zusätzlichen kantonalen Beitrag von
4,589 Mio. Franken ausgelöst werden, schreibt der Kanton. Die
Gesamtunterstützung beläuft sich somit auf rund 13,5 Millionen Franken.
Die UMBAWIKO hat nun dem vom Regierungsrat beantragten Verpflichtungskredit von rund 4,5 Mio. Franken mehrheitlich zugestimmt.
Was passiert, wenn das Parlament den Kredit für Stahl Gerlafingen ablehnt?
Der
Verpflichtungskredit soll in der November-Session des Kantonsrates
behandelt werden. Lehnt das Parlament den Kredit ab, oder sollte das
fakultative Referendum ergriffen werden und es käme zu einem negativen
Volksentscheid, dann würde die gesamte Unterstützung für das Stahlwerk
Gerlafingen wegfallen. In diesem Fall ginge nicht nur der kantonale
Beitrag verloren, sondern auch die Entlastung von den
Netznutzungsgebühren durch den Bund. (mgt/mai)