08:01 BAUBRANCHE

Referenzzinssatz für Wohnungsmieten sinkt auf 1,25 Prozent

Teaserbild-Quelle: Pascale Boschung

Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten sinkt auf 1,25 Prozent. Dies teilte das Bundesamt für Wohnungswesen am Montagmorgen mit. VieleMieter haben nun deshalb einen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten.

Einfamilienhäuser in Estavayer-le-lac, Symbolbild.

Quelle: Pascale Boschung

Einfamilienhäuser in Estavayer-le-lac, Symbolbild.

Wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag auf ihrer Webseite mitteilte, beläuft sich dem Referenzzinssatz zugrundliegende Durchschnittszinssatz aktuell auf 1,37 Prozent.Dies führt dazu, dass auf ein Viertelprozentpunkt gerundet ein Zinssatz von 1,25 Prozent resultiert.

Mietzinssenkung um 2,9 Prozent

Bei der letzten Publikation des hypothekarischen Referenzzinssatzes im Dezember lag der Durchschnittswert noch bei 1,39 Prozent.Berechnet wird der Wert von der Schweizerischen Nationalbank (SNB).Grundlage der Berechnung sind die Zinssätze aller inländischer Hypothekarforderungen von Schweizer Banken.

Die Senkung des Referenzzinssatz wird Auswirkungen auf die Höhe der Miete haben. Mieter haben nun nämlich Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Konkret können sie damit rechnen, dass der monatliche Mietzins, den sie für ihre Wohnung oder ihr Haus bezahlen, um rund 2,9 Prozent gesenkt wird.

Mietzinsreduktionbeantragen

Einzelne Vermieter gewähren die Senkung sogar automatisch. Oft müssen die Mieter aber von sich aus aktiv werden und eine Mietzinssenkung beantragen. Die Vermieter kann zudem gestiegeneBetriebs- und Unterhaltskosten der Liegenschaft geltend machen und diese mit den gesunkenen Hypothekarkosten verrechnen.

Der Referenzzinssatz des BWO ist für die Mehrzahl der Wohnungen in der Schweiz massgebend. Keine Gültigkeit hat er einzig für gewisse über eine staatliche Förderung finanzierte Liegenschaften sowie für Genossenschaftswohnungen, deren Mietzinse einer staatlichen Kontrolle unterliegen.

Rekordtiefer Referenzzinssatz

Der Referenzzinsatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten. Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen.2008 lag ernoch bei 3,5 Prozent, danach sank er schrittweise. Seit Juni 2017 lag er bei 1,5 Prozent.(awp sda / pb)

Wichtige Fragen zum hypothekarischen Referenzzinssatz

Was ist der hypothekarische Referenzzinssatz?

Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Wohnungsmieten. Er wird beigezogen, um Änderungen des Hypothekarzinsniveaus auf die Mieten zu übertragen. Der Referenzzinssatz bildet quasi die Kosten ab, die dem Hauseigentümer zur Finanzierung einer Liegenschaft entstehen.

Der Referenzzinssatz ist massgebend für die Mieten der meisten Mietwohnungen –davon ausgeschlossen sind einzig gewisse über eine staatliche Förderung finanzierte Liegenschaften sowie Genossenschaftswohnungen, deren Mietzinse einer staatlichen Kontrolle unterliegen.

Hat der Referenzzinssatz eine Bedeutung für Mieter?

Ja, denn er bestimmt die Höhe der Miete mit. Wenn also der Referenzzinssatz sinkt, haben Mieter einen Anspruch auf eine Mietzinssenkung.

Kann ein Anspruch auf Mietzinssenkung auch nachträglich erhoben werden?

Ja. Mieter, die schon lange im selben Mietobjekt wohnen und bei einer früheren Senkung kein Gesuch auf eine Mietzinsreduktion eingereicht haben, können dies auch nachträglich noch tun. Wer schon sehr lange in derselben Wohnung lebt und nie eine Mietzinssenkung beantragt hat, der kann sogar geltend machen, dass der Referenzzinssatz im Laufe der Zeit mehrfach gesunken ist.

Weshalb werden Mietzinssenkungen nicht automatisch gewährt?

Eine automatische Anpassung der Mieten ist gesetzlich nicht vorgesehen, weder bei einem Rückgang des Referenzzinssatzes noch bei einem Anstieg. Gewisse Vermieter gewähren Mietzinssenkungen von sich aus automatisch. Zudem kann, wer ein Gesuch um eine Mietzinssenkung stellt und mit der Antwort des Vermieters nicht einverstanden ist, an eine Schlichtungsbehörde gelangen.

Wie wird der Zinssatz berechnet?

Der Referenzzinssatz entspricht dem volumengewichteten durchschnittliche Zinssatz aller inländischen Hypothekarforderungen von Schweizer Banken. Berechnet wird der Satz von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen. Die Banken müssen der Nationalbank dafür die notwendigen Daten zur Verfügung stellen. Der aus den Berechnungen resultierende Durchschnittssatz wird danach auf ein Viertelprozent auf- oder abgerundet.

(awp/sda/pb)

Quellen: BWO, HEV Schweiz, Mieterinnen- und Mieterverband, ZKB

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