13:29 BAUBRANCHE

Private sollen Wohnbauprojekte weniger gut anfechten können

Teaserbild-Quelle: Schauhi, Pixabay-Lizenz

Der Bundesrat plant mehrere Massnahmen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus in der Schweiz. Dazu gehört, dass Privatpersonen bei Verfahren vor Bundesgericht weniger leicht als heute Beschwerden gegen Bauprojekte einreichen können sollen.

Auch erwägt der Bundesrat, künftig den Wohnungsbau in Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung nach Innen als «nationales Interesse» im Raumplanungsgesetz zu verankern. So erhielte dieser bei einer Interessenabwägung ein höheres Gewicht im Vergleich zum Ortsbild- und Denkmalschutz.

Eine solche Kategorisierung von Wohnbauprojekten würde die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Vorhaben realisiert werden könnten. Das teilte der Bundesrat am Mittwoch nach seiner wöchentlichen Sitzung mit.

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat vom Bundesrat den Auftrag erhalten, bis Ende 2026 zu den beiden genannten und weiteren Vorschlägen eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Massnahmen eines Aktionsplans

Die Ideen zur Einschränkung der Beschwerdelegitimität von Privatpersonen und zur Einstufung von gewissen Bauprojekten als von nationalem Interesse sind schon seit 2024 bekannt. Damals einigten sich Bund, Kantone, Gemeinden und Verbände auf einen nationalen Aktionsplan gegen Wohnungsknappheit mit 30 Massnahmen.

Der Bundesrat beschäftigte sich am Mittwoch erneut mit diesen Massnahmen aufgrund von fünf von National- und Ständerat überwiesenen Postulaten. Aufgrund dieser Vorstösse liess die Landesregierung einen Bericht zur Verfahrensbeschleunigung im Raumplanungs- und Baurecht erstellen.

Beschränkte Handlungsmöglichkeit

Laut seiner Mitteilung kann der Bundesrat die Beschwerdemöglichkeiten von Privatpersonen bei Bauprojekten nur dann einschränken, wenn es um Verfahren vor Bundesgericht geht. Weiter kann er nicht gehen, weil die Planungs- und Baubewilligungsverfahren in der Hoheit der Kantone liegen.

Er erwägt aber, die Kantone zu Massnahmen zu verpflichten, um die Verfahrenskosten bei nachweislich rechtsmissbräuchlichen Einsprachen den Einsprechenden aufzuerlegen. (sda)

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