Neue Bauordnung in Cham ZG verzögert sich wegen Beschwerden
Die neue Nutzungsplanung der Gemeinde Cham ist noch nicht rechtskräftig. Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Regierungsrates verzögern das Inkrafttreten von Bauordnung, Zonenplan und Parkplatzreglement.
Quelle: zvg, Gemeinde Cham
In der Gemeinde Cham kommt es zu Verzögerungen beim Inkrafttreten der neuen Bauordnung.
Die Chamer Stimmbevölkerung hatte die
Nutzungsplanungsrevision im September 2025 gutgeheissen. Nach der
Teilgenehmigung durch den Regierungsrat im März 2026 seien gegen diesen
Entscheid aber Beschwerden beim Verwaltungsgericht eingegangen, heisst es in einer
Mitteilung der Gemeinde von Mittwoch.
Damit bleibt offen, wann die neue Nutzungsplanung in Kraft
tritt. Bis dahin gelten die bestehenden Vorschriften. Bauherrschaften müssten
ihre Projekte vorerst nach der aktuell gültigen Bauordnung und den geltenden
Planungsinstrumenten umsetzen. Laut Mitteilung könnten davon auch
Gemeindeprojekte betroffen sein.
Wichtige Vorhaben in Cham ausgebremst
Mit der Revision sollen gemäss Mitteilung unter anderem
preisgünstiger Wohnraum gefördert, ortsbildprägende Quartiere geschützt werden.
Weiter sollen grünere und qualitativ hochwertige Aussenräume entstehen und der
gesetzlich vorgeschriebene Gewässerraum verbindlich festgelegt werden.
Der Gemeinderat bedauert die Verzögerung. Damit würden «wichtige Vorhaben für Cham ausgebremst», wie Gemeindepräsident Georges Helfenstein in der Mitteilung zitiert wird. Die Auswirkungen der hängigen Verfahren würden nun analysiert und das weitere Vorgehen geprüft. (pb/mgt/sda)