Kiesgrube darf nicht mehr via Bieler Quartier erschlossen werden
Die bisherige Erschliessung der Kiesgrube Büttenberg in Safnern durch das Bieler Geyisriedquartier ist nicht mehr zulässig: Der Kanton Bern hat die Beschwerden gegen die Erweiterung teilweise gutgeheissen. Die Erschliessung für die geplante Erweiterung verstosse gegen den planungsrechtlichen Grundsatz, dass Wohngebiete vor schädlichem oder lästigem Werkverkehr möglichst verschont werden müssten.
Wie die Direktion für Inneres und Justiz heute weiter mitteilte, ist die bestehende Zufahrt sei unter Auflagen bis Ende Juni 2031 zulässig. Es liege nun an den Gemeinden Safnern und Meinisberg, gemeinsam mit der Betreiberin der Kiesgrube eine neue, rechtmässige Erschliessungsalternative auszuarbeiten. Da die Kiesgrube Büttenberg gemäss Communiqué als Abbaustandort von kantonaler Bedeutung gilt, soll der Betrieb während der Planungsarbeiten weiterlaufen.
Stadt Biel reichte Beschwerde ein, wegen Strassenlärm
Die Beschwerden stammten von Bewohnerinnen und Bewohnern des betroffenen Quartiers sowie der Stadt Biel. Die Studie zur Umweltverträglichkeit habe nicht auf überzeugende Weise aufzeigen können, dass die Erschliessung der Grube in Bezug auf den Strassenlärm konform sei, teilte der Bieler Gemeinderat vergangenes Jahr mit. Als alternative Zufahrt schlug er die Route über die Kantonsstrasse via Orpund und Safnern oder den Ausbau einer bereits bestehenden Werkstrasse zum Autobahnanschluss Orpund vor.
Der Entscheid der Direktion ist noch nicht rechtskräftig. Er kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern angefochten werden. (sda/mai)