Hauseigentümer sollen besser gegen Hausbesetzungen vorgehen können
In Zukunft sollen Hauseigentümerinnen und -eigentürmer in der Schweiz bei Hausbesetzungen besser dastehen als bisher. Das wollen die eidgenössischen Räte. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einen vom Bundesrat vorgelegten Entwurf mit 35 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Die Nein-Stimmen respektive Enthaltungen kamen von Links-Grün. Der Nationalrat hatte die Gesetzesänderung bereits im März gutgeheissen.
Dabei geht es um zwei Änderungen: Erstens sollen sich künftig Hauseigentümer ihres Grundstücks "innert angemessener Frist" nach Kenntnisnahme der Besetzung wieder bemächtigen können, in dem die Besetzerinnen und Besetzer vertrieben werden. Aktuell muss dies "sofort" geschehen. Damit setzte sich eine Forderung des Nationalrats durch, welcher sich die Mehrheit des Ständerats anschloss. Der Bundesrat wollte bei "sofort" bleiben. Diese Selbsthilfe-Bestimmung wird durch weitere Elemente präzisiert. Zweitens sollen Hausbesitzerinnen und -besitzer schneller eine Zwangsräumung des Grundstücks erwirken können. Im Fokus stehen gemäss Parlamentsunterlagen vor allem Fälle, in denen Zahl und Identität der Besetzerinnen und Besetzer unbekannt ist.
Noch verbleibt bei diesem Geschäft eine kleine Differenz zwischen Stände- und Nationalrat, so dass die Vorlage zurück in die grosse Kammer geht.
Kommisionsmindherit: Unnötig verschärftes Gesetz
Im Namen einer Kommissionsminderheit hielt im
Ständerat der Genfer SP-Ständerat Carlo Sommaruga fest, die Gesetzesverschärfung sei
unnötig. Meist schlössen Hausbesitzer und Besetzer eine Vereinbarung für eine
Zwischennutzung des Geländes ab, nach deren Ende die Besetzer von selber
gingen. Viel wichtiger in diesem Zusammenhang sind laut Sommaruga die
"Explosion" der Mietzinse in der Schweiz und der Wohnungsmangel. (sda/mai)